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Baum aufs Grundstück gefallen , Haus & Grundbesitzerhaftpflicht?

gefragt von hanna2908hanna2908 am 01.03.2008 um 20:13 Uhr

Ich habe da ein Problem. Ich bin zwar selbst bei einer Versicherung aber ich brauche bis Montag eine Antwort und erreiche bei meiner keinen mehr. Nach Sturm "Emma" sind mehrer große alte Tannen von unserem Nachbargrundstück auf unser gefallen haben dabei die Grundstückmauer zerrstört und einen Zaun unseres Mieters der zur Abtrennung seines Gartenbereiches aufgestellt wurde. Wer haftet für den Schaden. Die Haus-& Grundbesitzerhaftpflicht unseres Nachbarn oder die Wohngebäude? oder noch jemand anderes?


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barmbek07
beantwortet von barmbek07 am 1. März 2008 20:28
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Der Schaden wird durch Deine Versicherung (wie auch immer diese bei Euch heißt: Feuerkasse o.ä., bestimmt nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Wohngebäude Versicherung) erstattet, bei der Du gegen Sturm und Elementarschäden versichert bist.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 1. März 2008 22:54

DH. Wenn man gegen Sturm- und Elementarschäden versichert ist, sonst nicht. Leider. Haben extra deshalb eine Versicherung für unser Haus abgeschlossen.

DH für die einzige richtige Antwort.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 2. März 2008 09:40

Bei uns heißt die Versicherung "Gebäudeversicherung", und die übernimmt den Schaden.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 1. März 2008 20:26
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Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt den Schaden.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 1. März 2008 20:16
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Weiß nicht, ob man die Windstärke noch ermitteln kann, bei der das passiert ist. Aber da man ja von einem Orkan gesprochen hat, gehe ich mal davon aus, daß höhere Gewalt im Spiel war. Und somit muß niemand haften. Jeder trägt seine Schaden selbst oder hat eine passende Versicherung (nicht die Haftpflicht) abgeschlossen.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 1. März 2008 21:07
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Ist ein morscher oder sonstwie beschädigter Baum umgestürzt, haftet der Eigentümer; bei einem gesunden Baum zählen Sturmschäden als höhere Gewalt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. März 2008 22:27
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Den Schaden muß Deine Gebäudeversicherung regulieren.


wauwie
beantwortet von wauwie am 1. März 2008 22:43
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wenn die Tannen dem Nachbarn gehören, dann natürlich die Versicherung des Nachbarn.


anonym
beantwortet von Dingofox am 3. März 2008 07:40
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Achtung!Die Wohngebäude leistet unter Umständen für den Schaden nicht.Laut deiner Beschreibung ist die Mauer und der Zaun in Mitleidenschaft gezogen worden.Diese Bestandteile sind nur versichert wenn sie in den besonderen Vereinbarungen extra abgesichert worden sind (§ 1.2b VGB).Prüfe deshalb deine Versicherungsunterlagen.Ansonsten handelt es sich um einen Sturmschaden der laut VGB normal reguliert wird.

Kommentar von 48b2d69af65547faa523b6cf326580f6smallhanna2908 am 3. März 2008 09:19

Es geht weniger um die Mauer bzw den Zaun. Die Bäume (es sind 4 Stück) sind über 20 Meter hoch und waren direkt an der Grundstücksgrenze. Sie sind in kompletter länge auf unser Grundstück gefallen. Es geht also in erster Linie um die beseitigungskosten der Bäume.


anonym
beantwortet von Alanna am 3. März 2008 14:03
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Also, bei uns ist exakt das gleiche passiert, deshalb weiß ich es jetzt ganz genau. Wenn die Bäume offensichtlich schon vorher morsch waren, haftet (falls überhaupt) die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers. Aber meistens nur für die Schäden, die durch die Bäume verursacht wurden, nicht den Abtransport etc. Waren die Bäume jedoch intakt, haftet die Gebäudeversicherung desjenigen, bei dem der Schaden entstanden ist, aber nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages. Baumentsorgung ist hier meistens nicht inbegriffen. Zäune sind zumeist unter Nachbarn 50:50 finanziert worden - in einem solchen Fall teilen sich beide Gebäudeversicherung den Schaden. Ansonsten übernimmt es jene vom Zaunbesitzer voll bzw. bis in Hohe der Maximalhaftung.


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