Ein großer Laubbaum steht 1,5m von meinem Grund entfernt und überschattet/verdreckt unseren Garten. Der Aufforderung der Auslichtung oder Fällung ist die benachbarte Eigentümergemeinschaft nicht nachgekommen. Würden nur evtl. zustimmen, wenn wir die Kosten tragen (1200€). Sind sie bei dem geringen Abstand nicht verpflichtet, eine Fällung zu organisieren u. zu tragen?

gib mal bei google nachbarschaftsgesetz Bäume ein und dann eure Stadt oder Bundesland vielleicht...Ihr könnt euch auch eventuell beim Ordnungsamt bzw. Amt für Baum- und Umweltschutz erkundigen
So einfach ist das nicht. Es gibt da sowas wie lange steht der Baum da schon. Ausserdem gibt es in einigen Gemeinden eine Verordnung das solche Alten und Großen Bäume nur gefällt werden dürfen, wenn auch neue gepflanzt werden, oder halt Gefahr von den Bäumen droht.
Frag doch mal beim Bauordnungsamt nach, die kennen die Bestimmungen genau, oder wenn die Frage eilt, GaLa bau betrieb anrufen, die müßt da auch bescheid wissen

Ist 1,5 m zu nahe. Kommt aufs Bundesland an. Würde mal nach den Richtlinien schauen, allerdings weiß ich nicht genau wo vielleicht Bauamt, zumindest weiß man dort wo.

Oje, das kann ganz schön nervenaufreibend werden, wenn Du darauf bestehst, dass der Baum gefällt wird, oder zumindest zurückgeschnitten. Da gibt's genaue Regeln, wie hoch der Baum sein darf und wie weit entfernt vom Gartenzaun. Mein Chef hatte da jedes Jahr 'ne Klage am Hals von seinem lieben Nachbarn. Wenn's unbedingt sein muss, wende Dich an einen Anwalt.
Bei großen Bäumen besteht meine ich Bestandsschutz, da hätte man vor Jahren eingreifen müssen. Das ist dann Pech und man muss sich mit abfinden oder mit dem Nachbarn arrangieren.
stand der Baum schon bevor ihr dort wohntet - hattet ihr bei der Pflanzung des Baumes sofort Einspruch erhoben - Bestandsschutz . da seid ihr auf der schlechteren Seite
sei doch froh, dass ihr einen Schattenspender habt. Willst du in einem schattenlosen Garten braten und Hautkrebs bekommen?
Freu dich über den Schatten und leg dich unter den Ast!