ch habe vor 6 Jahren ein älteres Haus gekauft . Im Notarvertrag steht im § 7 unter anderem das der Verkäufer garantiert ,das alle Baulichkeiten genehmigt und eigemessen wurden . Nun habe ich von der Behörde ein Schreiben bekommen das Die Garage ( Umbau war früher Ladenraum ) nicht bentragt wurde , 1 Fenster muß beseitigt werden sowie die Dachterrasse ganz oder Teilweise . Für die Genemigung der Garage sind einige bauliche Maßnahmen erforderlich . inwieweit kann ich Forderungen an die Verkäuferin stellen . MfG
bauliche Veräderung vom Vorbesitzer nicht Beantragt
Antworten (3)
-
0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
SeehausenSeehausen
Zunächst bist Du als neuer Eigentümer für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wenn also die Forderungen der Bauaufsicht zu recht bestehen musst Du sie erfüllen. Es gibt lediglich kein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Danach kannst Du versuchen, den Verkäufer wegen falscher Angaben, Täuschung, Vertragsverletzung etc. in Regress zu nehmen; dazu gehören Kosten der Beseitigung der Verstöße, Gebühren und Wertminderung. Dazu brauchst Du aber einen Rechtsanwalt und Belege. Du musst auch sehen, ob der Verkäufer überhaupt noch greifbar ist und ob er zahlungsfähig ist, sonst bekommst Du zwar Recht, aber kein Geld uznd musst noch die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.
Also vorher gut überlegen, ob sich der Aufwand und das Risiko lohnen.
-
0Antwort von
NORDANWALTNORDANWALT
...das Haus ist mangelhaft iSd §§ 434 ff. BGB. Insofern kann die Verkäuferin nacherfüllen, in dem sie, auf ihre Kosten, die Garage in einen genehmigungsfähigen Zustand versetzt. Verweigert sie dieses + schlägt damit die Nacherfüllung fehl, dann kann man entweder den Kaufpreis, in Höhe der entstehenden Kosten, mindern (also zurückfordern) oder vom Kaufvertrag zurücktreten + Schadensersatz verlangen...
Kommentar von
braunschweigbbb Vielen Dank werd wohl erst mal Kostenvoranschlag holen dann zur Verkäuferin und dann evtl zum Anwalt , vielleicht hilft mein Rechtschutz . Vom Kaufvertrag zurücktreten ist nach 5 Jahren wohl schwierig hab schon viel Arbeit und auch Geld investiert .
-
0Antwort von
AuchdazuAuchdazu
Das gehört dann wohl zum thema verdeckte Mängel. geh mal zu Wikipedia die haben da sehr gute Angaben darüber.
Kommentar von
braunschweigbbb danke aber nichts gefunden stand nur : Der Artikel „Verdeckter mangel“ existiert nicht in diesem Wiki.
Kommentar von
AuchdazuAuchdazu hier ein Auschnitt aus einer Seite. Das ist aber nicht Wiki.
Der Kaufvertrag Was schließlich den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Haus angeht, so können die Mängelrechte des Käufers wirksam abbedungen werden. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig. Wieder sei angenommen, dass sich nach der Übergabe Mängel herausstellen, die schon bei Übergabe vorhanden gewesen sind, aber dem Käufer nicht ersichtlich waren. Auch hier nutzt dem Käufer der Umstand, dass die Mängel „versteckt waren“ zunächst einmal nichts. Für den Gewährleistungsausschluss macht die Erkennbarkeit oder Nichterkennbarkeit der Mängel keinen Unterschied. Er umfasst auch die „versteckten“ Mängel. Dasselbe gilt hinsichtlich der Gewährleistungsfrist. Sie läuft unabhängig von der Erkennbarkeit eines Mangels ab.
Quelle:http://www.haus-und-grund-nds.de/2008/01/baumaengel.htm
Kommentar von
braunschweigbbb vielen Dank erstmal sieht wohl schlecht aus für mich .
-
Vielen Dank ,also an Geld dürfte es nicht mangeln , hat hier im Dorf neu gebaut .