Hallo!
Wir (Fensterbauunternehmen) haben Fenster geliefert und eingebaut und zwar bei einem Unternehmen, dass Grundstücke vermietet und verpachtet. Müssen wir die Rechnung an das Unternehmen nun mit UST oder ohne UST ausweisen? Mich intressiert, ob hier der § 13 zum Tragen kommt?
Bitte um schnelle Hilfe, müsste heute RE schreiben und bin noch neu in dieser Thematik.
Wenn MwSt - dann ist es funzegal wie hoch der Betrag ist. Die MwSt muss, wenn es nicht gem. § 13b UStG geht - GRUNDSÄTZLICH ausgewiesen werden - selbst bei 3,99 ´€
danke für die Info...