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Bauleistung, § 13 b UStG ?! Mehrwertsteuer ausweisen, ja oder nein?

Frage von Lyandre Lyandre

Hallo!

Wir (Fensterbauunternehmen) haben Fenster geliefert und eingebaut und zwar bei einem Unternehmen, dass Grundstücke vermietet und verpachtet. Müssen wir die Rechnung an das Unternehmen nun mit UST oder ohne UST ausweisen? Mich intressiert, ob hier der § 13 zum Tragen kommt?

Bitte um schnelle Hilfe, müsste heute RE schreiben und bin noch neu in dieser Thematik.

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Antworten (9)

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wenn dieses Unternehmen der Hauptauftraggeber ist und er im Auftrag des Bauherrn Euch sozusagen als Sub den Auftrag erteilt hat, dann ohne Märchensteuer. Wenn ich mir unsicher bin, wie ich die Rechnung auszustellen habe und im Vertrag nichts dergleichen angegeben ist, dann rufe ich kurz dort an. Lasse Dir aber eine Freistellungsbescheinigung für alle Fälle aushändigen - kann nicht verkehrt sein. Vergiss nicht den berühmten Satz gem. 13 b unter die Rechnung zu schreiben - aber das weisste ja wahrscheinlich eh;-)

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    Antwort von maria661 maria661

    Ich finde es schlimm, wenn hier Leute, die davon keine Ahnung haben, Ratschläge verteilen. Die Einzige, die hier zu diesem Thema bescheid weiss, ist Panikgirl. Möchte mich nicht wiederholen, was sie schreibt ist richtig - für Leistung nach § 13b schuldet der Auftraggeber die MwSteuer, so auch in diesem Fall. Und 2 Jahre aufheben - ist hier auch nicht im Thema. Mein Kompliment an Panikgirl!

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    Antwort von maria661 maria661

    Ich finde es schlimm, wenn hier Leute, die davon keine Ahnung haben, Ratschläge verteilen. Die Einzige, die hier zu diesem Thema bescheid weiss, ist Panikgirl. Möchte mich nicht wiederholen, was sie schreibt ist richtig - für Leistung nach § 13b schuldet der Auftraggeber die MwSteuer, so auch in diesem Fall. Und 2 Jahre aufheben - ist hier auch nicht im Thema. Mein Kompliment an Panikgirl!

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    Antwort von Lyandre Lyandre

    Das Unternehmen ist Hauptauftraggeber und denen ihr Firmgengebäude hat die neue Fenster erhalten. Ausgeführt wurden die Montagearbeiten von unsren Subunternehmern.

    Ich bin jetzt immer noch bissl verwirrt und werde am besten mal bei unserem Steuerbüre nachfragen =).

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Sie stellen alle Rechnungen mit MWST aus und weisen in der Rechnung darauf hin, daß auch Empfänger, die nicht zur MWST optieren, diese Rechnungen mindestens 2 Jahre aufheben müssen!

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    soviel ich weiß muss bei allen gewerblichen Rechnungen ab einem bestimmten Betrag die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen werden, so, wie es üblich ist.

    Ihr seid mehrwertsteuerpflichtig und die andere Firma auch.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Wenn MwSt - dann ist es funzegal wie hoch der Betrag ist. Die MwSt muss, wenn es nicht gem. § 13b UStG geht - GRUNDSÄTZLICH ausgewiesen werden - selbst bei 3,99 ´€

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    danke für die Info...

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    Antwort von viragos viragos

    Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, dann musst Du auch die MwSt. ausweisen, egal, ob Du an ein Unternehmen oder an eine Privatperson lieferst.

    Habt ihr ins Ausland geliefert?

    http://unternehmensgruendung-selbststaendigkeit.suite101.de/article.cfm/steueran...

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Es geht um 13b!!! Da gelten andere Regeln!

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Falsch viragos - nicht, wenn man Nachunternehmer ist

    Kommentar von viragos viragosviragos
    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Und wenn Du jetzt selbst richtig liest, dann dürfte Dir klar sein, dass Dein o. g. Schreiben nicht richtig ist?! Es handelt sich doch auch gleichzeitig um eine Dienstleistung wenn er Fenster einbaut. Wenn nicht - sondern nur eine Lieferung - dann haste wahrscheinlich Recht.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    ich lege alle rechnungen mit USt aus. den rest macht meine steuerberaterin.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Für sowas hat man doch einen Steuerberater - es sei denn, man will gleich nach der ersten Betriebsprüfung ab in die Pleite gehen...

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