Guten Abend.
Ich hätte die Frage, wie lange mit einen Minibagger gearbeitet werden darf. Ich bin der Meinung, bis 22.00 Uhr. Ist dies korrekt?
Vielen Dank.
Guten Abend.
Ich hätte die Frage, wie lange mit einen Minibagger gearbeitet werden darf. Ich bin der Meinung, bis 22.00 Uhr. Ist dies korrekt?
Vielen Dank.
Es hängt vom Lärm ab. Tagsüber: 7:00 bis 20:00 gelten höhere Lärmwerte - in Dezibel gemesssen - als nachts. In allgemeinen Wohngebieten ist dies tagsüber 55 und nachts 40 Dezibel. Messort ist o,5 Meter vor dem geöffneten Fenster. Wenn der Bagger in der Nähe des Immissionsortes- da wo der Krach ankommt - arbeitet, dann hält er nachts bestimmt keine 40 Dezibel ein. Also entweder dem Bauherrn mal ein wenig auf die Füße treten, oder die Bauaufsicht oder zuständiges Amt anschreiben und auf die nächtlche Lärmstörung hinweisen. Stehen tut dies in der AVV Baulärm - Allgemeine Verwaltungs Vorschrift für Baulärm. Diese dient dem Schutz der Öffentlichkeit, also kann jeder sich darauf berufen.
Einfach "AVV Baulärm" und die zuständige Stadt oder Bundesland googeln, dann kommt meist schon das zuständige Amt.
Hallo, dies hängt von den örtlichen Bestimmungen ab. Also bitte bei zuständigen Gemeinde nachfragen. Es kann durchaus sein, dass um 18:00 oder 20:00 Uhr schon Schluss sein muss.
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