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Baulärm in einer Eigentumswohnung

Frage von krawall krawall

Muß ich als mieter einer Eigentumswohnung den Baulärm eines anderen Eigentümers ohne Ankündigung erdulden?Es besteht eine Eigentümergesellschaft,welche von einer Hausverwaltung verwaltet wird.

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Antworten (10)

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    Antwort von wiralle2010 wiralle2010

    Och, seid doch nicht immer alle so Deutsch... Sprich doch mal mit dem Nachbarn, was er so vor hat, wie lange das dauern soll... alles easy... kein Streit! Schad' doch nix, mal miteinander zu reden...

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    Antwort von jsc0852 jsc0852

    Warum meinst Du, dass man Dir mitteilen muss, wenn eine Wohnung saniert oder renoviert wird. Sicherlich finden die Arbeiten in einer Zeit statt, die als allgemeine Arbeitszeit anzusehen ist (6:30-20:00). In dieser Zeit hast du also an normalen Werktagen den Baulärm zu ertragen.

    Oder meinst du, dass bei einem Neubau erstmal alle Hauseigentümer und Mieter in den Nebengebäuden gefragt werden, ob der Bagger kommen darf?

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Aber bei Straßenbauarbeiten oder bei Bauarbeiten am Nachbarhaus darf man auch Miete mindern.

    Die Wohnqualität ist ja gestört.

    15% Lärmbelästigung aufgrund Straßenbauarbeiten LG Siegen WuM 1990, 17

    10% Lärmbelästigung wegen Straßenbauarbeiten AG Hagen DWW 2003, 204

    3% länger andauernder Baulärm von einem Nachbargrundstück AG Berlin-Tiergarten GE 1991, 579

    Kommentar von jsc0852 jsc0852jsc0852

    Man darf nicht, man muß es einklagen. Es gibt keine Minderungspauschalen, und wenn der Baulärm im üblichen Rahmen fällt, die Wohnlage auch eher laut ist usw. dann gibt es auch mal nichts.

    Wenn die Nachbarwohnung renoviert wird, dabei Lärm entsteht und dieser Lärm nicht durchgehend, nicht gleichmäßig wiederkehrend und evtl. auch einen gewisse dB zahl nicht übersteigt und wenn es dann auch noch zeitlich absehbar oder nur kurzfristig (< 1 Woche) dauert, dann gibt es nichts

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    Antwort von Linkenscheuche Linkenscheuche

    nein, du kannst die miete mindern

    den mangel an deiner wohnung muss dein vermieter nicht vertreten können müssen, um zu einer meitminderung zu berechtigen

    du kannst einfach mindern, weil du keine ruhige wohnung hast, ob der vermieter was dafür kann, interessiert nicht

    volles geld nur für einwandfreie wohnung

    Kommentar von WeVau WeVauWeVau

    An wen zahlt ein Eigentümer Miete?

    Kommentar von Linkenscheuche LinkenscheucheLinkenscheuche

    er ist doch mieter in einer etw.....

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Genau.

    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Falsch. Denn Baulärm ist gesetzlich festgelegt, darf gearbeitet werden, wenn eine Firma das macht. Keine Mietminderung möglich.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Wenn es sich um normale Renovierungsarbeiten handelt, kannst du nichts machen, auch keinen Mietabzug, denn das geräuschlose Renovieren ist noch nicht erfunden. Bei Umbauten sieht dasanders aus. hier braucht auch nicht die Mittagsruhe eingehalten zu werden, denn an diese sind die Mitbewohner gebunden, nicht die Handwerker. Die werden kaum eine Pause von 1 bis 3 Uhr einlegen.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Nein,muss man nicht .Es muss vorher angekündigt werden.Ausnahmen gibt es z.B ein Wasserrohrbruch ist entstanden und man muss Wände aufreißen.Auch wenn es angekündigt wird hat man ein Recht auf Minderung laut Tabelle.

    www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

    50% Umfangreiche Bauarbeiten und Sanierungsarbeiten AG Weißwasser WuM 1994, 601

    35% erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn AG Chemnitz WuM 1994, 68

    22% erhebliche Bauarbeiten am und im Haus für die Dauer eines halben Jahres LG Hannover WuM 1986, 311

    10% Erheblichen Belästigung aufgrund Flugzeuglärms bei ungenügender Isolierverglasung LG Kiel WuM 1979, 128

    2% Verschmutzung des Treppenhauses aufgrund von Bauarbeiten LG Berlin MM 1994, 396

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Wenn das nur einige Tage oder ein bis zwei Wochen dauert, musst du es dulden. Jede Arbeit in einer Wohnung macht ja Krach: IKEA aufbauen, Parkett legen usw

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    Antwort von WeVau WeVau

    Solange es sich um normale Renovierungsarbeiten handelt und er sich an die Ruhezeiten hält, was solls. So'n Mist, jetzt kann man noch nicht einmal die Miete kürzen. :P

    Kommentar von Linkenscheuche LinkenscheucheLinkenscheuche

    doch kann man, wenn man lärmbelästigung hat

    Kommentar von wiralle2010 wiralle2010wiralle2010

    .....

    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Falsch. Wenn eine Firma die Arbeit erledigt, dann braucht sie nicht einmal eine Ruhepause einzuhalten. Und da dieser Zustand nur vorübergehend ist, darf der Vermieter nicht bestraft werden. Am besten ist es immer noch, zum Nachbarn zu gehen und zu fragen, was er macht und wie lange du mit diesem Lärm leben musst. Wenn man freundlich und nett begründet, warum man lange schläft oder den ganzen Tag zuhause rumhockt, dann hat er sicher Verständnis und nimmt etwas Rücksicht. Aber: er muss nicht. Renovierungsarbeiten in den eigenen 4 Wänden - das wäre ja ncoh schöner, wenn da irgendjemand mitzureden oder zu bestimmen hätte...

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Wenn die Ruhezeiten eingehalten werden kannst Du nichts machen.

    Kommentar von jsc0852 jsc0852jsc0852

    Es gibt keine gesetzlichen ruhezeiten, ausser Nachts. Es kann also von 6:30 bis 20:00 Uhr durchgearbeitet werden.

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    Antwort von fabienne321 fabienne321

    wenn er die ruhezeiten einhält denke ich kannst du da nichts machen...es wäre natürlich netter gewesen er hätte vorher die anderen eigentümer informiert!

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    Antwort von tiare tiare
    Kommentar von horbach horbachhorbach

    Das ist nett. Aber der Vermieter macht den Lärm doch gar nicht und hat ihn auch nicht veranlasst. DAs sind Eigentumswohnungen, und der Lärmverursacher ist der Eigentümer. Dieser Artikel greift hier nicht.

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