Muß ich als mieter einer Eigentumswohnung den Baulärm eines anderen Eigentümers ohne Ankündigung erdulden?Es besteht eine Eigentümergesellschaft,welche von einer Hausverwaltung verwaltet wird.
Baulärm in einer Eigentumswohnung
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wiralle2010wiralle2010
Och, seid doch nicht immer alle so Deutsch... Sprich doch mal mit dem Nachbarn, was er so vor hat, wie lange das dauern soll... alles easy... kein Streit! Schad' doch nix, mal miteinander zu reden...
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jsc0852jsc0852
Warum meinst Du, dass man Dir mitteilen muss, wenn eine Wohnung saniert oder renoviert wird. Sicherlich finden die Arbeiten in einer Zeit statt, die als allgemeine Arbeitszeit anzusehen ist (6:30-20:00). In dieser Zeit hast du also an normalen Werktagen den Baulärm zu ertragen.
Oder meinst du, dass bei einem Neubau erstmal alle Hauseigentümer und Mieter in den Nebengebäuden gefragt werden, ob der Bagger kommen darf?
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LinkenscheucheLinkenscheuche
nein, du kannst die miete mindern
den mangel an deiner wohnung muss dein vermieter nicht vertreten können müssen, um zu einer meitminderung zu berechtigen
du kannst einfach mindern, weil du keine ruhige wohnung hast, ob der vermieter was dafür kann, interessiert nicht
volles geld nur für einwandfreie wohnung
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WeVauWeVau An wen zahlt ein Eigentümer Miete?
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LinkenscheucheLinkenscheuche er ist doch mieter in einer etw.....
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johnnymcmuffjohnnymcmuff Genau.
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horbachhorbach Falsch. Denn Baulärm ist gesetzlich festgelegt, darf gearbeitet werden, wenn eine Firma das macht. Keine Mietminderung möglich.
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LonoMisaLonoMisa
Wenn es sich um normale Renovierungsarbeiten handelt, kannst du nichts machen, auch keinen Mietabzug, denn das geräuschlose Renovieren ist noch nicht erfunden. Bei Umbauten sieht dasanders aus. hier braucht auch nicht die Mittagsruhe eingehalten zu werden, denn an diese sind die Mitbewohner gebunden, nicht die Handwerker. Die werden kaum eine Pause von 1 bis 3 Uhr einlegen.
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johnnymcmuffjohnnymcmuff
Nein,muss man nicht .Es muss vorher angekündigt werden.Ausnahmen gibt es z.B ein Wasserrohrbruch ist entstanden und man muss Wände aufreißen.Auch wenn es angekündigt wird hat man ein Recht auf Minderung laut Tabelle.
www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
50% Umfangreiche Bauarbeiten und Sanierungsarbeiten AG Weißwasser WuM 1994, 601
35% erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn AG Chemnitz WuM 1994, 68
22% erhebliche Bauarbeiten am und im Haus für die Dauer eines halben Jahres LG Hannover WuM 1986, 311
10% Erheblichen Belästigung aufgrund Flugzeuglärms bei ungenügender Isolierverglasung LG Kiel WuM 1979, 128
2% Verschmutzung des Treppenhauses aufgrund von Bauarbeiten LG Berlin MM 1994, 396
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schwabinggirlschwabinggirl
Wenn das nur einige Tage oder ein bis zwei Wochen dauert, musst du es dulden. Jede Arbeit in einer Wohnung macht ja Krach: IKEA aufbauen, Parkett legen usw
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WeVauWeVau
Solange es sich um normale Renovierungsarbeiten handelt und er sich an die Ruhezeiten hält, was solls. So'n Mist, jetzt kann man noch nicht einmal die Miete kürzen. :P
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LinkenscheucheLinkenscheuche doch kann man, wenn man lärmbelästigung hat
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wiralle2010wiralle2010 .....
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horbachhorbach Falsch. Wenn eine Firma die Arbeit erledigt, dann braucht sie nicht einmal eine Ruhepause einzuhalten. Und da dieser Zustand nur vorübergehend ist, darf der Vermieter nicht bestraft werden. Am besten ist es immer noch, zum Nachbarn zu gehen und zu fragen, was er macht und wie lange du mit diesem Lärm leben musst. Wenn man freundlich und nett begründet, warum man lange schläft oder den ganzen Tag zuhause rumhockt, dann hat er sicher Verständnis und nimmt etwas Rücksicht. Aber: er muss nicht. Renovierungsarbeiten in den eigenen 4 Wänden - das wäre ja ncoh schöner, wenn da irgendjemand mitzureden oder zu bestimmen hätte...
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Phoenix29Phoenix29
Wenn die Ruhezeiten eingehalten werden kannst Du nichts machen.
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jsc0852jsc0852 Es gibt keine gesetzlichen ruhezeiten, ausser Nachts. Es kann also von 6:30 bis 20:00 Uhr durchgearbeitet werden.
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fabienne321 wenn er die ruhezeiten einhält denke ich kannst du da nichts machen...es wäre natürlich netter gewesen er hätte vorher die anderen eigentümer informiert!
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tiaretiare
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horbachhorbach Das ist nett. Aber der Vermieter macht den Lärm doch gar nicht und hat ihn auch nicht veranlasst. DAs sind Eigentumswohnungen, und der Lärmverursacher ist der Eigentümer. Dieser Artikel greift hier nicht.
Aber bei Straßenbauarbeiten oder bei Bauarbeiten am Nachbarhaus darf man auch Miete mindern.
Die Wohnqualität ist ja gestört.
15% Lärmbelästigung aufgrund Straßenbauarbeiten LG Siegen WuM 1990, 17
10% Lärmbelästigung wegen Straßenbauarbeiten AG Hagen DWW 2003, 204
3% länger andauernder Baulärm von einem Nachbargrundstück AG Berlin-Tiergarten GE 1991, 579
Man darf nicht, man muß es einklagen. Es gibt keine Minderungspauschalen, und wenn der Baulärm im üblichen Rahmen fällt, die Wohnlage auch eher laut ist usw. dann gibt es auch mal nichts.
Wenn die Nachbarwohnung renoviert wird, dabei Lärm entsteht und dieser Lärm nicht durchgehend, nicht gleichmäßig wiederkehrend und evtl. auch einen gewisse dB zahl nicht übersteigt und wenn es dann auch noch zeitlich absehbar oder nur kurzfristig (< 1 Woche) dauert, dann gibt es nichts