Hallo ! Wir haben nach 9 Jahren ein Haus verkauft, 1 Jahr Restlaufzeit des Kredites, und GLEICHZEITIG bei der GLEICHEN BANK einen neuen Kredit in ungefähr der Höhe der Restschuld abgeschlossen, jedoch zu wesentlich besseren Konditionen (alt: 5.3/5.8, neu 3.3/3.6% auf jeweils 10 Jahre). Nun will die Bank (Sparda) trotzdem die vollen Vorschusszinsen für den "alten" für 1 Jahr. Ist das rechtens ? Meiner Meinung nach dürfte sie nur die Differenz verlangen, oder ?
Baukredit: Darf die Bank die vollen Vorschusszinsen verlangen bei Neuabschluss ?
Antworten (3)
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AndyMu97AndyMu97
Hmmm... irgendwas stimmt da nicht. Letztendlich habt ihr ein sog. Forward-Darlehen aufgenommen, d.h. ihr habt euch schonmal einen Darlehenszins für in einem Jahr gesichert, wenn das alte Darlehen ausgelaufen ist bzw. ihr es kündigen könnt.
Bis wann habt ihr denn das alte Darlehen gekündigt? Wenn "für sofort", dann ist die Bank natürlich berechtigt, entsprechend Zinsen im alten Vertrag zu verlangen. Habt ihr aber erst zum Ablauf der 10 Jahre gekündigt, natürlich nicht!
Mehr zum Thema unter http://www.forwarddarlehen24.de/html/forwarddarlehen_funktioniert.html
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pubsfried ok, muss noch klarstellen, dass wir ein neues Haus gekauft haben, und damit auch neue Kreditverträge haben. Es ist KEIN Forward-Darlehen. Trotzdem gibt uns ja die Bank das Geld, dass wir durch den Verkauf des "alten" Hauses zurückbezahlt haben, eigentlich ja nur zu neuen Konditionen. und die Differenz der Zinssätze auf ein Jahr gerechnet würde nur 1/3 des Betrages ausmachen. Daher empfinde ich die Höhe als nicht gerechtfertigt !
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AndyMu97AndyMu97 Tja, das sind natürlich schon sehr wichtige Informationen, die man uns nicht vorenthalten sollte, möchte man auch entsprechende Antworten haben!
Ihr hättet besser den Kredit weiterlaufen lassen und ein Forward-Darlehen für den Anschluß abschließen sollen. Wenn ihr das neue Haus nicht mit dem Erlös des alten Hauses gleich hättet bezahlen können, hätte euch da sicherlich eine kurzfristige und zweckgebundene Zwischenfinanzierung weitergeholfen, die ohne feste Laufzeit und Tilgung vereinbart worden wäre und die mit dem Erlös des Hauses hätte beglichen werden können. Aber auch hier habt ihr natürlich doppelte Belastung.
Da ihr aber eine neue Finanzierung abgeschlossen habt, müsst ihr die alte vorzeitig mit dem Verkauf des Hauses auflösen und dafür leider auch die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
Und nur die Differenz geht ja nicht, da ihr ja vor dem Verkauf des alten Hauses zwei Finanzierungen habt, die jeweils bedient werden müssen.
Dass euch euer Bankberater den Vorschlag mit der Zwischenfinanzierung nicht gemacht hat, finde ich aber auch etwas komisch...
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klara2005klara2005
Die Banken dürfen alles,noch nicht mitgekriegt???
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AndyMu97AndyMu97 Eine unqualifizierte Äußerung, meinste nicht?
Die Banken dürfen das, was sie vertraglich vereinbart haben. Sind diese Klauseln nicht sittenwidrig oder verstoßen gegen geltendes Recht, können sie notfalls natürlich ihr Recht einklagen...
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Kurz: Forward-Darlehen sichern einem den aktuellen (niedrigen) Zinssatz für einen späteren Zeitraum (bis i.d.R. 60 Monate).
Das Risiko, dass bis dahin der Markt-Zinssatz wieder steigen könnte, sichert die Bank über entsprechende Aufschläge auf den Zinssatz ab. Je länger der zeitliche Vorlauf, je höher der Risikozuschlag.
Es ist kein Forward-Darlehen, da ja damit ein neues Objekt gekauft wurde. Aber die Restschuld des alten Hauses entspricht in etwa der Kreditaufnahme für das neue Haus.