1

Bauherrenversicherung bei der BG

Frage von tourero tourero

Hallo,

ich habe ein paar Arbeiten an einem Schornstein, die ich machen lassen will. Zur Zeit ist der Schornstein stillgelegt und mit einer Platte abgedeckt. Er soll nun wieder aktiviert werden, d.h. die Platte runter und ein entsprechender Kopf oben drauf (sorry, kenne da die genauen Fachbegriffe nicht, aber dafür macht das dann ja ein Fachbetrieb!)

Meine Frage nun: muss ich für eine solche Maßnahme bei der Berufsgenossenschaft eine Versicherung abschliessen, oder ist der Fachbetrieb dafür selber zuständig? Und um MIssverständnissen vorzubeugen: ich lasse bei dem jetzigen Wetter natürlich niemanden aufs Dach!

Vielen Dank für die Hilfe!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von huskycologne huskycologne

    Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt nur derjenige, der Mitarbeiter gegen Entgelt beschäftigt, oder Privatpersonen, die sich durch Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienste bei Arbeiten am Gebäude helfen lassen.

    Bei einer Firma besteht eine Versicherungspflicht für die Mitarbeiter und eine Versicherungsmöglichkeit für den Inhaber.

    Du brauchst Dich um deren Schutz nicht zu kümmern, sie sind in jedem Fall versichert.

    Und zwar auch dann, wenn derjenige, der die Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden müsste, diese Anmeldung vergisst, oder vorsätzlich unterlässt.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Wenn Du regulär eine "richtige" (angemeldete) Handwerksfirma beauftragst, ist diese für die entsprechende Absicherung/ Versicherung bei der BG verantwortlich, nicht Du als Auftraggeber.

  • 1
    Antwort von berlinklaus berlinklaus

    Wie schon vorher richtig geschrieben: Auftrag an Firma - Versicherung Sache der Firma Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe - Versicherung über BG ratsam Gruß aus Berlin

  • 1
    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Bauherrenhaftpflichtversicherng brauchst Du nicht. Sie würde bei einem eventuellen Schaden nicht eintreten.

    Kommentar von tourero tourerotourero

    Also bei Schaden denke ich nur an den Absturz eines Handwerkers, nicht an mögliche Schäden am Haus. Das sehe ich doch richtig, oder? Ich will mich halt bei einem möglichen Unfall nicht finanziell ruinieren!

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Der Handwerker ist über seine Krankenversicherung und über die Berufsgenossenschaft versichert.

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    von der Bauherrenhaftpflichtversicherung war gar nicht die Rede.

    Im übrigen, auch wenn hier keine Baustelle vorliegt, schliesst die Bauherrenhaftpflicht die Ansprüche aus, für die aus anderen Sozialversicherungen bereits Schutz besteht. Damit sind alle Verletzungen die Handwerker auf einer Baustelle erleiden komplett ausgeschlossen.

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Sagte ich doch schon.

  • 1
    Antwort von zj1000 zj1000

    Wenn das eine Firma macht, brauchst Du bei der BG nichts anmelden.

  • 0
    Antwort von Wollelan Wollelan

    Die Fachbetriebe,sind selbst verpflichtetfür Sicherheit und Versicherungen zu sorgen,nur wenn du einen Freund oder Bekannten arbeiten lässt oder selbst Hand anlegst,musst du eine Versicherung bei der BG abschliessen und den Beitrag entrichten,-auch wen Verwandschaft bei dir arbeitet,wie Bruder,Schwager,Vater,Schwiegervater usw.

    MFG Wollelan

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.