Brynhild am 07.04.2008 um 23:50 Uhr
Meine Eltern haben im letzten Sommer ein paar Umbauten vorgenommen, für die ein Bauantrag notwendig war. Da die beiden alten Herrschaften nicht mahe soviel selber machen konnten sind meine Geschwister und ich natürlich eingesprungen. Prompt hat sich die Berufsgenossenschaft Bau gemeldet und sie zwangshaftpflichtversichert. 1,74 Euro pro Helferstunde ... da kommt was zusammen. und mir erscheint diese Versicherung unverhältnismäßig teuer. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Form der Bauherrenverpflichtung?

Das ist ein gesetzliche Unfallversicherung. Sie springt ein, wenn euch auf dem Bau ein Unfall passiert. Denn Gefälligkeitsarbeiten sind in einer privaten UV nicht abgedeckt.
Das erscheint mir sehr fragwürdig. Da es selbstverständlich ist, Elternhilfe zu leisten und wohl auch kein Geld geflossen ist, würde ich Widerspruch einlegen. L.G.
Brynhild am 7. April 2008 23:58 Aber ich habe etwas gegoogelt und da steht überall explizit, dass auch für die Helferstunden der Kinder bezahlt werden muss. Nur der Bauherr und die Gattin sind frei. Auch wenn die aus altersbedingten Gründen nicht mehr auf dem Gerüst herumturnen können. Eine befremdliche Regelung wie ich finde
Ja, ganz streng genommen darfst du deinen Vater pflegen aber kein Bild aufhängen!!!! Wie tief sind wir gesunken. L.G.
Brynhild am 8. April 2008 00:15 Dann muss ich irgendwann noch eine Betriebsunfallversicherung abschließen wenn ich meine Eltern pflegen will? oh je - ich sollte die Klappe halten sonst bringe ich noch irgendjemanden auf dumme Gedanken zwinker
Edgar Niklaus am 8. April 2008 00:03 Das ist auch logisch. Der Eigentümer eines Unternehmens ist auch nicht gesetzlich unfallversichert, also nicht in der BG sondern nur die Mitarbeiter. Weilein Eigentümer und auch ein Hauseigentümer keine Arbeitnehmer mit Sozialversicherungspflicht sind.
Brynhild am 8. April 2008 00:23 Und meine eigene private Unfallversicherung würde da nicht greifen? Was mache ich dann, wenn ich meiner Mutter den Garten umgrabe oder ihr die Obstbäume ausschneide? Vorher bei der BG Garten und Haus anmelden? Muss heute wirklich alles von staatswegen reguliert werden?
Aber danke euch. So weiß ich wenigstens dass es so ist wie es ist. Ich gehe jetzt schlafen, damit ich morgen beim Putzen von mutterns Wohnzimmerfenster vom Tritthocker falle. Ich habe diese Maßnahme nicht bei der BG-Raumpflege angemeldet. Sarkasmus-Modus-aus und Schalfmodus an
Edgar Niklaus am 8. April 2008 07:08 Nein die private UV zahlt hier nicht. Die gesetzliche UV gehört zu den Säulen der fünf Sozialversicherungen in Deutschland. Die BGs sind ein gute Einrichtung. Ohne sie gäb es keine berufliche UV.
Das hat doch nichts mit einer Haftpflicht zu tun, sondern - wie Edgar Niklaus bereits feststellt - mit einer Unfallversicherung.
Brynhild am 8. April 2008 00:01 Das geht aus den Unterlagen der BG-Bau leider gar nicht so genau hervor. Aber ich hatte es schon so verstanden, dass es sich mehr um eine Unfall- denn um eine Haftpflichtversicherung handelt. Aber meine Frage geht ja auch eher in die Richtung, ob das auch für die helfenden "Kinder" verpflichtend ist.

Das ist die gesetzliche Unfallversicherung, die dann greift, wenn euch was auf dem Bau passiert wäre. Und die Höhe wird anhand der Tätigkeit bemessen, die der "Betrieb" ausübt. Bei Bauarbeiten, und dann noch von "Laien", ist die Gefahrenklasse relativ hoch, so dass der Stundensatz der Bau-BG bestimmt plausibel vorkommen wird. Da ihr die Stunden, die ihr gearbeitet habt, ja nicht unbedingt dokumentiert habt, werden euch doch bestimmt nicht alle einfallen, oder?
Brynhild am 8. April 2008 00:12 Ich habe nix aufgeschrieben lach Wer führt schon Buch wenn man den Eltern etwas unter die Arme greift. Mich stört einfach nur dieser Zwang und die fehlende Wahlmöglichkeit. Außerdem haben wir alle eine zusätzliche private Unfallversicherung.
Wieselchen1 am 8. April 2008 00:54 Nun, die private Unfallversicherung greift u.U. nicht, wenn ihr solche Arbeiten durchführt. Und Zwang.... wer versichert denn seine "Mitarbeiter" schon freiwillig. Wäre etwas passiert, wärt ihr vielleicht dankbar für diese Unfallversicherung gewesen.
Und wenn ihr kein Buch geführt habt und euch das so vorkam, als wäre das alles ganz schnell und einfach von der Hand gegangen, dann können es doch nicht soooo viele Stunden gewesen sein, oder... ;-)

Ist ganz normal. Das geht jedem so. Ist die normale Unfallversicherung.
Brynhild am 9. April 2008 21:15 Meine Eltern haben sich bei dem Umbau nur nie als Arbeitgeber betrachtet. Und schon gar nicht den eigenen Kindern gegenüber. Aber es ist nun mal so wie es ist. Danke an euch alle für die erklärenden Worte. Und ich habe wieder was dazu gelernt. DH an euch alle! :)
Das habe ich schon verstanden, Edgar. Nur kommt sie mir irgendwie unverschämt teuer vor. Das kann ja in die Hunderte gehen
Nu ja du hast nach Bauherrenhaftpflicht gefragt. Es ist keine Bauherrenhaftpflicht.
Die Preise kannst du erfragen bei der Berufgsenossenschaft für Hier http://www.bgbau.de/d/pages/index.html
Die haben uns ihre Preise ja schon genannt: 1,74 Euro pro Helferstunde. Und das ist ja reinster Wucher. Hätte es eine billigere Alternative gegeben? Ich empfinde es als seltsam, dass man keine Wahlmöglichkeit hat. Da kommt ein Schreiben und man muss eine Versicherung bei dieser einen Versicherung abschließen.
Für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist nur die BG verantwortlich. Übrigens zahlt ein AG die Beitrräge für die MA zu 100 %. In jedem Unternehmen.