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Bauherr definition

Frage von klara88 klara88

Bauherr :
-ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben

Wie ist denn in diesem Zusammenhang "rechtlich" und "wirtschaftlich" gemeint.?(Anhand eines Beispiel.)

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Antworten (1)

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    Antwort von Meandor Meandor

    Wirtschaftlich bedeutet, dass er für die Bezahlung der Bauunternehmer zahlt.

    Rechtlich, dass er gegenüber der Bauaufsicht für die Einhaltung des Baurechts verantwortlich ist.

    Kommentar von klara88 klara88

    wirtschaftlich hab ich es verstanden nur rechtlich ist mir noch unlklar mit dem beispiel.

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Rechtlich war vermutlich auch falsch :-)

    Der Bauherr ist der, der rechtlich belangt werden kann, wenn etwas schief läuft. Das kann ein Vertragsbruch sein, dass kann eine Verletzung baurechtliche Bestimmungen sein oder auch nur eine Verletzung von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

    Er hat also nicht nur für die Kohle zu sorgen (wirtschaftlich) sondern er hat auch dafür zu sorgen, dass alle rechtlichen Vorschriften erfüllt werden.

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