Hallo! Wir bewohnen ein typisches Reihenhaus aus den 50er Jahren in Niedersachsen. Nun hat sich der Nachbar zu unseren rechten Seite überlegt, direkt an seine Terrasse an unseren Zaun grenzend ein Gewächshaus zu errichten, Maße ca. 2,00 T, 1,50 m B und im First ca. 2,00 m hoch. Frage: Darf er dieses ohne unsere Genehmigung oder können wir ihn zwingen, das Gebäude wieder abzubauen bzw. auf einen Mindestabstand zu unserem Zaun zu versetzen?
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Baugrenze für Gewächshaus auf Reihenhausgrundstück in Niedersachn?
Frage von
KattiBabe
Antworten (2)
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franzi111franzi111
Das steht in der NBauO
http://www.bauordnungen.de/html/niedersachsen.htmloder erkundige dich beim Bauamt deiner Stadt, Gemeinde.
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SeehausenSeehausen
Auch wenn Gewächshäuser baugenehmiugungsfrei sind müssen sie alle Vorschriften für Grenzabstände einhalten, also mindestens 3m.
Zusätzlich kann im Bebauungsplan festgesetzt sein, dass "Nebenanlagen" außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen unzulässig sind; das müsst Ihr vor Ort ermitteln (Bauaufsicht, Gemeindebauamt o.ä)
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