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Baugrenze für Gewächshaus auf Reihenhausgrundstück in Niedersachn?

Frage von KattiBabe KattiBabe

Hallo! Wir bewohnen ein typisches Reihenhaus aus den 50er Jahren in Niedersachsen. Nun hat sich der Nachbar zu unseren rechten Seite überlegt, direkt an seine Terrasse an unseren Zaun grenzend ein Gewächshaus zu errichten, Maße ca. 2,00 T, 1,50 m B und im First ca. 2,00 m hoch. Frage: Darf er dieses ohne unsere Genehmigung oder können wir ihn zwingen, das Gebäude wieder abzubauen bzw. auf einen Mindestabstand zu unserem Zaun zu versetzen?

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Antworten (2)

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    Antwort von franzi111 franzi111

    Das steht in der NBauO
    http://www.bauordnungen.de/html/niedersachsen.html

    oder erkundige dich beim Bauamt deiner Stadt, Gemeinde.

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Auch wenn Gewächshäuser baugenehmiugungsfrei sind müssen sie alle Vorschriften für Grenzabstände einhalten, also mindestens 3m.

    Zusätzlich kann im Bebauungsplan festgesetzt sein, dass "Nebenanlagen" außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen unzulässig sind; das müsst Ihr vor Ort ermitteln (Bauaufsicht, Gemeindebauamt o.ä)

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