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Baugenossenschaft - Recht auf Besichtigung der Wohnung?

Frage von bitterlemon2808 bitterlemon2808

Hallo,

hat eine Baugenossenschaft ein Recht auf eine Besichtigung derWohnung? Die Wohnung wurde nicht gekündigt oder ähnliches. Der Besichtigungswunsch kommt also quasi aus heiterm Himmel

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Antworten (5)

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    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Die Baugenossenschaft wird einen Vewalter oder einen ähnlichen Beauftragten haben. Wenn Du Mieter einer solchen Wohnung bist, dann hat der Eigentümer bzw. der oben genannte Verwalter oder Beauftragte das Recht die Wohnung auf Verlangen und nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Mieter zu besichtigen. Erforderlich ist die Angabe eines Grundes. Einfach so geht nicht.

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Jeder Vermieter hat das Recht seine Wohnung(en) zu besichtigen. Allerdings nur aus wichtigem Grund, der genannt werden muß, und nach rechtzeitiger Ankündigung/Terminabsprache.

    Ein wichtiger Grund kann auch z. B. eine bevorstehende Reparatur oder Modernisierung sein.

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    Antwort von Ignatius Ignatius

    Du hast mit der Baugenossenschaft vermutlich einen Nutzungsvertrag über die Wohnung geschlossen. Auf diese Nutzungsverhältnisse werden fast alle (gesetzlichen) Regelungen, die für Mietwohnungen gelten angewendet. Der Vermieter kann die Mietwohnung (nach Terminabsprache) besichtigen. Die Vertreter der Baugenossenschaft können ebenso die vom Genossen genutzte Wohnung besichtigen.

    Wenn dir das nicht passt, hast du als Mitglied der Genossenschaft immerhin die Möglichkeit, den Aufsichtsrat durch demokratische Wahlen abzusetzen und/oder einen Entscheidung der Mitglieder herbeizuführen, dass solche Besichtigungen dem Genossenschaftsvorstand verboten werden. Das würde ich aber nicht empfehlen, denn der Vorstand sollte alles dazu tun, die Gebäude ordentlich instandzuhalten. Das geht nur, wenn man die Wohnungen gelegentlich von innen sieht.

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    Antwort von jockl jockl

    Ja der VM, da die Baugenossenschaft kann sich nach vorheriger Terminabsprache vom Zustand der Wohnung überzeugen. Allerdings kann nicht einfach ein beliebiger Termin festgesetz werden.

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    Antwort von blackcat007 blackcat007

    so aus heiterem Himmel darf er nicht kommen.Jeder Eigentümer oder Gesellschaft haben das Recht die Wohnungen zu inspizieren.Dafür müssen sie es schriftlich und mit einer 4wöchigen Frist bei Dir einreichen.LG

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