Hallo,
wir haben auf unserem Grundstück einen Hundezwinger, der teilüberdacht ist mit einer Dachfläche von ca. 14,5 qm, der an der tiefsten Stelle 1,50 hoch ist, daneben haben wir jetzt ein Carport mit einer Fläche von ca. 45 qm gesetzt. Mein Freund wollte hinter den Hundezwinger - also angrenzend einen Unterstand für Holz bauen. Hab gerade beim Bauamt angerufen und gefragt, ob das genehmigungsfrei wäre. Ich glaube, die Tante hatte heute keine Lust. Sie meinte, ich darf die 50 qm (laut Bauordnung brandenburg) genehmigungsfrei nicht überschreiten. auf meine Frage, ob ich den unterstand fürs Holz denn an anderer Stelle bauen könne, ob ich nur einmal 50 qm mit einer Garage, Carport etc. auf dem grundstück genehmigungsfrei bauen könne, wollte sie mir nicht recht antworten. habt ihr eine ähnliche Erfahrung? hab die Bauordnung für brandenburg schon rauf und runter gelesen, werde aber nicht schlauer.
§ 55 Brandenburgische Bauordnung ... zu Garagen gehört auch Carports, bis 50 qm genehmigungsfrei.
warum fragst du uns, wenn du es selbst weisst?