Braucht man für ein kleines Gartenhäuschen (für Blumen) vor dem Haus am Grundstück, ca. 3x3m, Fundament betoniert, eine Baugenehmigung?
Wenn ja, wo kann ich mich erkundigen, ob "derjenige, der baut", eine solche hat?
Braucht man für ein kleines Gartenhäuschen (für Blumen) vor dem Haus am Grundstück, ca. 3x3m, Fundament betoniert, eine Baugenehmigung?
Wenn ja, wo kann ich mich erkundigen, ob "derjenige, der baut", eine solche hat?
Gehe doch zum Bauamt deiner Gemeinde. Es scheint aber, dass du nicht derjenige bist, der baut, sondern es scheint dich zu stören, dass dein Nachbar diese Hütte baut?! Aber die Behörde deiner Stadt/Gemeinde kann dir sicherlich weiterhelfen.
Sämtliche Anfragen betreffent Gartenhaus oder Carport sind stehts in einfacher Schriftform an das jeweilige örtliche Bauamt zu richten. Meist genügt es dieses nur anzuzeigen, da es genehmigungsfrei ist. Genaueres erhält man jedoch stehts vom Bauamt, da die Richtlinien von Stadt zu Stadt verschieden sein können. Vor einer solchen Baumaßnahme frage ich deshalb immer schriftlich kurz beim Bauamt an, schilde und erkläre was ich beabsichtige und erhalte dann verbindliche Rückantwort. So wie bei mir jetzt eine beabsichtigte Erstellung eines Carports neben der Garage. Damit Sind Sie immer auf der sicheren Seite und Ärger auf beiden Seiten werden vermieden. Viel Spaß bei der Gartenhütte.
Hier einiges Informatives zu dem Thema! http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/gartenhaus...
Grundsätzlich dürfte ein solches Vorhaben genehmigungsfrei sein.
Das Bauamt deiner Gemeinde kann dir sagen, ob evtl. für das betreffende Grundstück ein Bebauungsplan aufgestellt ist, der Einschränkungen für Gartenhäuschen enthält.
bei uns ist es vom umbauten raum abhängig. alles was unter 15 m§ ist, ist bei uns genehmigungsfrei
Diese Frage teilen