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Baugenehmigung für Terrassendach?

Frage von Tweet82 Tweet82

Und noch eine Frage: Brauchen wir eine Baugnehmigung für ein Terrassendach? 3,60 breit, 4,50 tief??

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Antworten (12)

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    Antwort von BobBaumeister79 BobBaumeister79

    Ich habe mir auch letztes Jahr ein Terrassendach gebaut und mich vorher auf folgender Seite informiert: http://www.terrassenueberdachung-selber-bauen.de/terrassenueberdachung-baugenehm.... Leider ist das mit der Baugenehmigung ne nervige und langfristige Sache. Wenn es irgendwie möglich sein sollte, einfach bauen und jut ist.

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    Ja alle Fassadenverändernden Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig

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    Antwort von auchmama auchmama

    Frag beim Bauamt nach, dass ist regional unterschiedlich und kommt darauf an, ob Du die Seiten dicht machen willst...LG

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    Antwort von Alpha1959 Alpha1959

    M. E. besteht in Sachsen nur die Pflicht zur vorherigen Bauanzeige, von einer Baugenehmigung kann nach § 51 der Landesbauordnung Sachsen abgesehen werden. Hier der Text:

    § 51 Ausnahmen für Behelfsgebäude und untergeordnete Gebäude (1) Für bauliche Anlagen, die nach ihrer Ausführung für eine dauernde Nutzung nicht geeignet sind oder die für eine begrenzte Zeit aufgestellt werden sollen (Behelfsbauten), können Ausnahmen von den §§ 26 bis 50 gestattet werden, wenn keine Gründe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 entgegenstellen.

    (2) Absatz 1 gilt auch für kleine, Nebenzwecken dienende Gebäude ohne Feuerstätten und für freistellende andere Gebäude, die eingeschossig sind und nicht für einen Aufenthalt oder nur für einen vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind wie Lauben und Unterkunftshütten.

    (3) Gebäude nach Absatz 1, die überwiegend aus brennbaren Baustoffen bestehen, dürfen nur erdgeschossig hergestellt werden. Ihre Dachräume dürfen nicht ausgebaut werden und müssen von den Giebelseiten oder vom Flur aus für die Brandbekämpfung erreichbar sein. Brandwände (§ 29) sind mindestens alle 30 m anzuordnen und stets 0,30 m über Dach und vor die Seitenwände zu führen.

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    Antwort von malli malli

    also baugenehmigung!? ich würde eine bauanzeige machen kostet vielleicht 15€ und fertig!

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    Antwort von moonrox moonrox

    ja. beantragst du das nicht, stellt das eine ungenehmigte bauliche veränderung dar. und die kosten musst du dann auch noch tragen...

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    Antwort von Rotmilan Rotmilan

    so weit mir bekannt ist, in Sachsen nicht. Für einen Carport wohl doch. Aber es ist in dieser Kleinstaaterei unterschiedlich.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Wenn keine Bebauungsplanvorgabe oder ähnliches dagegen spricht, ist es in den meisten Bundesländern bis 30 m²; Grundfläche Verfahrensfrei.

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    Antwort von birgonia birgonia

    Sicher ist sicher! Manchmal kommt einer nach 20 Jahren und will es von Euch abgerissen haben...

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    Antwort von Pmoen Pmoen

    Ich weiß es nicht genau, aber bei so einem Dach sollte man auf jeden Fall die Nachbarn fragen. Die haben manchmal was gegen Sachen- da fragt man sich....

    Kommentar von Tweet82 Tweet82Tweet82

    die nachbarn sind zig meter entfernt. einmal gut 10 meter zur garage des einen nachbarn, einmal 16-17 meter bis zum zaun zum anderen nachbarn. das ist eher kein ding...

    Kommentar von Pmoen PmoenPmoen

    hast du es gut

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    Antwort von antjez antjez

    Ja, bauliche Maßnahmen müssen beantragt werden. Am besten auf dem Rathaus nachfragen.

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    Antwort von Sandra2804 Sandra2804

    Ich denke schon!

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