Und noch eine Frage: Brauchen wir eine Baugnehmigung für ein Terrassendach? 3,60 breit, 4,50 tief??
Antworten (12)
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BobBaumeister79 Ich habe mir auch letztes Jahr ein Terrassendach gebaut und mich vorher auf folgender Seite informiert: http://www.terrassenueberdachung-selber-bauen.de/terrassenueberdachung-baugenehm.... Leider ist das mit der Baugenehmigung ne nervige und langfristige Sache. Wenn es irgendwie möglich sein sollte, einfach bauen und jut ist.
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BirgitAltmannBirgitAltmann
Ja alle Fassadenverändernden Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig
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auchmamaauchmama
Frag beim Bauamt nach, dass ist regional unterschiedlich und kommt darauf an, ob Du die Seiten dicht machen willst...LG
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Alpha1959 M. E. besteht in Sachsen nur die Pflicht zur vorherigen Bauanzeige, von einer Baugenehmigung kann nach § 51 der Landesbauordnung Sachsen abgesehen werden. Hier der Text:
§ 51 Ausnahmen für Behelfsgebäude und untergeordnete Gebäude (1) Für bauliche Anlagen, die nach ihrer Ausführung für eine dauernde Nutzung nicht geeignet sind oder die für eine begrenzte Zeit aufgestellt werden sollen (Behelfsbauten), können Ausnahmen von den §§ 26 bis 50 gestattet werden, wenn keine Gründe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 entgegenstellen.
(2) Absatz 1 gilt auch für kleine, Nebenzwecken dienende Gebäude ohne Feuerstätten und für freistellende andere Gebäude, die eingeschossig sind und nicht für einen Aufenthalt oder nur für einen vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind wie Lauben und Unterkunftshütten.
(3) Gebäude nach Absatz 1, die überwiegend aus brennbaren Baustoffen bestehen, dürfen nur erdgeschossig hergestellt werden. Ihre Dachräume dürfen nicht ausgebaut werden und müssen von den Giebelseiten oder vom Flur aus für die Brandbekämpfung erreichbar sein. Brandwände (§ 29) sind mindestens alle 30 m anzuordnen und stets 0,30 m über Dach und vor die Seitenwände zu führen.
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mallimalli
also baugenehmigung!? ich würde eine bauanzeige machen kostet vielleicht 15€ und fertig!
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moonroxmoonrox
ja. beantragst du das nicht, stellt das eine ungenehmigte bauliche veränderung dar. und die kosten musst du dann auch noch tragen...
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RotmilanRotmilan
so weit mir bekannt ist, in Sachsen nicht. Für einen Carport wohl doch. Aber es ist in dieser Kleinstaaterei unterschiedlich.
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zj1000zj1000
Wenn keine Bebauungsplanvorgabe oder ähnliches dagegen spricht, ist es in den meisten Bundesländern bis 30 m²; Grundfläche Verfahrensfrei.
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birgoniabirgonia
Sicher ist sicher! Manchmal kommt einer nach 20 Jahren und will es von Euch abgerissen haben...
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PmoenPmoen
Ich weiß es nicht genau, aber bei so einem Dach sollte man auf jeden Fall die Nachbarn fragen. Die haben manchmal was gegen Sachen- da fragt man sich....
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antjezantjez
Ja, bauliche Maßnahmen müssen beantragt werden. Am besten auf dem Rathaus nachfragen.
die nachbarn sind zig meter entfernt. einmal gut 10 meter zur garage des einen nachbarn, einmal 16-17 meter bis zum zaun zum anderen nachbarn. das ist eher kein ding...
hast du es gut