1

Baugenehmigung für Renovierungsarbeiten?

Frage von shreg84 shreg84

Hallo, Ich habe ein Erschlossenes Baugrundstück gekauft. Auf diesem Grundstück steht eine Scheune. Das Bj wird mit 1950 geschätzt. Es sind keinerlei Bauunterlagen zu dem Objekt vorhanden. In der Flurkarte ist die Scheune in grün (Garagen sind dort grün) eingezeichnet. Ich möchte das alte rostige Wellblech vom Dach und den Wänden entfernen und neues Trapezblech als Dach und Wände anbringen. Ebenfalls soll das alte Holzschiebtor gegen ein Aluminium Rolltor ausgetauscht werden. Brauche ich irgendwelche Baugenehmigungen oder ähnliches (Statik??/usw) Oder einfach die Renovierung machen???? Kann mir das Amt anordnen die Scheune Abzureißen weil keine Unterlagen vorhanden sind? Hat es überhaupt mal eine Baugenehmigung dafür gegeben?? Ich will aber auf keinen Fall schlafende Hunde wecken. Die Scheune ist der Hauptgrund warum ich den Platz gekauft habe! Danke für eure Mühe

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Antwort von hulrich hulrich

    Renovierungen ohen Änderungen sind genehmigungsfrei bei Denkmalbauten sind allerdings Auflagen möglich (z.Bsp. Farbe muss eingehalten sein etc.) solange du 100% ersetzt ist das kein Problem bei Unsicherheiten aber besser mal einen Fachmann hinzuziehen, das kommt unterm Strich billiger !!!

    beim Bauamt kannst du nachfragen ob das Grundstück in der Liste des Denkmalamtes steht (Ensemble-Schutz oder Bauten-Schutz)

    viel Spaß beim renovieren

  • 0
    Antwort von machhehniker machhehniker

    Ich denk mal, das da ein Bestandschutz existiert. Was ich aber dringend bedenken würde ist, dass der Bestandschutz erlischt wenn zu viel Teile oder das dach zu lange demontiert wird.

  • 0
    Antwort von marcesen1 marcesen1

    Ich gehe davon aus das die im Bestandsschutz ist den Sie ist ja eingezeichnet und steht seit 50 Jahren d.h. es wird so Akzeptiert.

    Ich würde die beplankung so tauschen den du änderst ja Staatisch nichts.

    Allerdings würde ich vorher das Ständerwerk untersuchen ob das nach 50 Jahren noch gut ist und eventuell die Balken direkt mit tauschen wenns verrottet ist. Wenn du mit den selben Abmessungen und an der selben stelle einen neuen schuppen hinstellst wer soll was sagen???? Denn ich persönlich glaube nicht das man neue Trapetzplatten an so alten sch.... schrauben sollte. Ich würde die Tragbalken mit erneuern bzw. das ding platt machen und mit neuen Balken an der selben stelle wieder aufbauen

    Kommentar von shreg84 shreg84shreg84

    Wenn das alles Ohne Baugenehmigung machbar ist, würde ich nach Prüfung evtl auch das Stenderwerk teilweise bzw wenn nötig ganz austauschen.

  • 0
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Für diese Arbeiten brauchst Du keine Baugenehmigung (keine baulichen Veränderungen). Die Statik verändert sich auch nicht, da Wellblech und Trapezblech ähnlich schwer sind. Angst vor Zwangsabriß brauchst Du auch nicht haben.

  • 0
    Antwort von Tippse Tippse

    Ob es jemals eine Genehmigung für die Scheune gab, kannst Du nur am Bauamt Deiner Gemeinde erfahren. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich jemand darüber aufregt, wenn Du das Dach tauscht und an der Größe nichts veränderst. Solange Du baulich nichts gravierendes veränderst, brauchst Du keine neuen Genehmigungen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.