Hallo liebe schlaue Leute ;)
Weiss jemand von Euch, ob man in Schleswig-Holstein (habe gehört, dass sei Länderabhängig) eine Baugenehmigung für den Neubau einer Gaube auf einem Satteldach braucht?
Hallo liebe schlaue Leute ;)
Weiss jemand von Euch, ob man in Schleswig-Holstein (habe gehört, dass sei Länderabhängig) eine Baugenehmigung für den Neubau einer Gaube auf einem Satteldach braucht?
Wenn die Nutzung hinter der Dachgaupe bereits genehmigt ist so muss man in der BauO-SWH nachschauen, ob die Errichtung von Dachgaupen bis zu welchen Größen baugenehmigungsfrei sind. Das muss man im Internet nachschauen, weil die Werte ständig verändert werden.
Aber selbst wenn es baugenehmigungsfrei ist müssen alle Bauvorschriften eingehalten werden. Die wesentlichsten sind:
Grenzabstände
seitliche Abstände zu Brandwänden
Bebauungsplanfestsetzungen
Gestaltungsvorschriften aus Ortssatzungen
Statik
Und wenn zusätzlich eine Nutzungsänderung von Abstellraum zu Wohnraum im Dachgeschoss erfolgt sind eine Vielzahl von zusätzlichen Vorschriften wie Geschossflächenzahl, Stellplätze, Brandschutz, Schallschutz, Energiesparmaßßnahmen etc. zu beachten.
Man muss den Buaplan umänern lassen und ihn neu genehmigen lassen.
Laienhafter Unsinn
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Meinst Du damit, den "alten, ursprünglichen" Bauplan des Hauses? Oh je, wir haben das Haus gerade erst gekauft und besitzen solche Pläne gar nicht mehr :( Oder könnte das Bauamt diese von früher noch haben?
Aber, um meine Frage komplett zu beantworten: OHNE Baugenehmigung ist ein Neubau einer Gaube nicht möglich, richtig?