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Baufinanzierung - wie geht man damit um, dass Teilbeträge immer 10.000 Euro betragen müssen?

Frage von HCforlife HCforlife

Hallo,

folgende Situation: Ich habe eine Baufinanzierung mit der ING Diba vereinbart. Es geht um einen Kredit von 190.000 Euro, für den die Bank eine Finanzierungsbestätigung an den Bauträger in gleicher Höhe abgegeben hat, sowie um eine Nachfinanzierung von 20.000 Euro, die uns die Bank genehmigt hat, nachdem einige Nebenkosten deutlich höher wurden als erwartet.

Der Kredit wird in Teilbeträgen ausgezahlt, die laut Vorgabe der Bank jeweils mindestens 10.000 Euro betragen müssen. Für die 190.000, die an den Bauträger gebunden sind, ist das kein Problem, da die einzelnen Raten alle über 10.000 Euro liegen. Unklar ist mir jedoch, wann und wie ich die restlichen 20.000 Euro abrufen soll, denn diese sind für viele kleinere Handwerker- und Einkaufsrechnungen vorgesehen, die über mehrere Wochen oder Monate hinweg anfallen werden. Kann ich diese Rechnungen selbst zahlen und mir dann das Geld von der Bank holen, sobald ich eine Rechnung von 10.000 Euro zusammen habe? Bisher war mein Informationsstand, dass die Bank nur direkt an den Rechnungssteller auszahlt und nicht an mich. Aber vielleicht lag das daran, dass die bisher ausgezahlten Beträge Teil der Finanzierungsbestätigung an den Bauträger waren?

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

HC

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Antworten (2)

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    Antwort von baufibemu baufibemu

    Du kannst Dir bei dieser Bank sogenannte Blankoauszahlungen holen, die Du erst im Nachhinein mit Rechnungen belegen mußt. Hast Du das getan, kannst Du die nächsten 10.000 Euro abrufen.

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    Antwort von tommi36 tommi36

    Bei uns wurde an uns ausgezahlt.

    Kommentar von HCforlife HCforlife

    War das auch bei der Diba?

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    bei der DB

    Kommentar von HCforlife HCforlife

    Kann natürlich von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Aber dass ihr das Geld selbst ausgezahlt bekommen habt, erhärtet zumindest meine Vermutung, dass die Einschränkung nur im Rahmen der Finanzierungsbestätigung gilt.

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