Bei einem Baufinanzierungsangebot ist sowohl ein Satz für den Darlehenszins als auch für den Grundschuldzins enthalten. Wenn ich die Beraterin richtig verstanden habe, kommt aber nur der niedrigere Darlehenszins zur praktischen Anwendung. Die Erklärungen zum Grundschuldzinssatz habe ich ehrlich gesagt nicht richtig mitbekommen. Wer kann bitte verständlich helfen?
Baufinanzierung: Für was ist der Grundschuldzins gut?
Antworten (4)
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7Antwort von
Vinc1Vinc1
Grundschulden werden in der Regel in Höhe des Darlehens in das Grundbuch eingetragen. Um jedoch eine höhere Forderung mit abzusichern, z.B. wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird und mit den Zinszahlungen in Rückstand gerät, kann die Bank neben dem Grundschuldnominalbetrag die Eintragung eines Grundschuldzinses verlangen. Dieser erhöht den Gesamtbetrag, den die Bank im Falle einer Zwangsvollstreckung erhält, über den reinen Darlehensbetrag hinaus. Der Grundschuldzins kann zwischen 10 und 12% liegen, oder sogar noch höher.
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LittleArrowLittleArrow
Die Grundschuld ist eine "Schuld ohne Grund" (anders bei der Hypothek!). Dies bedeutet u.a., daß die vertragliche Zinshöhe bei einer Vollstreckung der Grundschuld keine Rolle spielt, sondern der fiktive, eingetragene, i.d.R. höhere Grundschuldzins von oftmals 12 % p.a. Natürlich muß der Kreditgeber seinen Verwertungsüberschuß wieder auskehren.
Auch ohne Vollstreckungsbedrohung ist der höhere eingetragene Zinssatz sinnvoll, um z.B. bei einer späteren, neuen Zinsfestschreibung mit einem höheren Vertragszins (gab es leider schon!), die kostenpflichtige Grundbuchkorrektur (Notar-, Grundbuchamtgebühren) zu vermeiden.
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baufibemubaufibemu
Eine Erklärung für den Grundschuldzins findest du hier http://www.baufinanzierung-bemu.de/lexikon/lexikon-g.html#Grundschuldzins
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derbaufinanztippderbaufinanztipp
Die Grundschuld wird im Vergleich zum Darlehenszins vorbeugend mit einem höheren Zinssatz eingetragen, um nach Ablauf der Zinsbindung bzw. zum Zeitpunkt der Anschlußfinanzierung einen ggf. höheren Darlehenszins über die bereits eingetragene Grundschuld absichern zu können. Hierdurch wird eine nachträgliche und mit vergleichsweise hohen Kosten verbundene Änderung der Grundschuld vermieden. Für das zur Verfügung gestellte Darlehen zahlt man den im Darlehensvertrag vereinbarten Zinssatz.
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