Wir haben bereits im spätsommer ein ferienhaus für kommenden august gebucht,im vertrag steht das dieser nur gültigkeit hat wenn eine anzahlung und die unterschrift er folg t ist.die anzahlung 30% haben wir noch nicht geleistet.jetzt mussten wir aus privaten gründen die reise stornieren,nun will der vermieter 10% der gesamtkosten,ich glaube das ist nicht rechtens.! der vertrag kam ja gar nicht zustande ,auch müsste er ja wohl in beweisspflicht treten das er das haus im august nicht vermietet bekommt.da liege ich doch richtig wer weiss das genau?
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bauernfängerei
Frage von
kleineslaecheln
Antworten (2)
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1Antwort von
kanne86kanne86
wenn im Vertrag steht, dass bei Stornierung 10% des Gesamtpreises fällig sind ist das sehr wohl rechtens.
Kommentar von
mutzziemutzzie Und das auch ohne Buchung ?
Ist nicht glaubwürdig, da keine Verbindlichkeit einer Vorbuchung bestand.
Auf was beruft sich eine Zahlungsverpflichtung wenn nicht gebucht ist ?
Ich denke, dass hier selbst das verlangen nach Aufwandsentschädigung nicht rechtens ist - es sei denn es war so vereinbart ?
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im vertrag steht drin das dieser nur gültig ist wenn die anzahlung geleistet wurde