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Bauen und Renovieren

Frage von sommerblond sommerblond

Wir sind Hartz vier Empfänger und haben ein selbst genutztes älteres Haus das wir um und ausgebaut haben und nun drin wohnen.Wir haben über Bausparen usw.die sache durchgezogen,auch die Eigenheimzulage beantragt. Doch diese wird zu unserem Vermögen gerechnet und das schon etliche Jahre die wir jedes Jahr eine Sperre bekommen vom A.A.Wir müssen ertst das Vermögen aufbrauchen. UNFUG hoch 3..weiß hier jemand mehr als dieses AMT....wie es sich verhält mit dieser Eigenheimzulage.Sie ist doch Zweckgebunden.Wir wollten damit noch einiges am Haus machen.

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Antworten (1)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
    ....
    7. die Eigenheimzulage, soweit sie nachweislich zur Finanzierung einer nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nummer 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie verwendet wird,

    und

    (1) Nicht berücksichtigt werden:
    ...
    • Die Eigenheimzulage, soweit sie nachweislich zur Finanzierung einer nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie verwendet wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Alg II-V). Dies gilt auch für die Kinderzulage zur Eigenheimzulage, das sogenannte Baukindergeld.

    Unter Finanzierung ist die bestimmungsgemäße Errichtung des Hauses bzw. der Eigentumswohnung zu verstehen. Dies kann die Verwendung der Eigenheimzulage für Zins-/Tilgungsleistungen oder auch der Erwerb von Baumaterialien und Handwerkerdienstleistungen zur Errichtung der Immobilie in Eigenleistung sein.

    Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass die Eigenheimzulage tatsächlich zur Finanzierung der Immobilie verwendet wurde, z. B. Finanzierungsvereinbarung, Überweisungsbelege, Quittungen, Handwerkerrechnungen oder Rechnungen über Baumaterialien.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

    Da es mutmaßlich um richtig Kohle geht, solltet ihr unbeding der Anrechnung durch das Jobcenter widersprechen und ggf. einen Fachanwalt für Sozialreht einschalten.

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