Moin,
ich komme zwar aus SH, aber grundsätzlich gilt das jeweilige Landesbaurecht nach Vorgabe des Bundesgesetzes. Danach ist die Herstellung von Wohnraum auf jeden Fall baugenehmigungspflichtig. Es sollte daher eine erste Information beim zuständigen Bauamt eingeholt werden. Welches zuständig ist, weiß das örtliche Ordnungsamt. Am Besten gleich einen Architekten oder Zimmermeister aufsuchen, der berechtigt ist,Bauunterlagen zu fertigen bzw. dort vorzulegen, weil geplant ist, Balken zu entfernen und Dachfenster einzubauen. Die Statik des Obergeschosses könnte dann nicht mehr stimmen.
Auf keinen Fall ohne Baugenehmigung, da, wenn nicht offiziell gebaut wurde und Wohnraum genutzt oder vermietet wird, im Versicherungsfall die Versicherung nicht zahlt, weil Schwarzbau. Kann dann teuer werden.
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