Wir möchten eine Gaststätte welche im Familienbesitz ist und seit einigen Jahren nicht mehr geführt wird zum Wohnraum umbauen, ist dazu ein Antrag notwendig? Was ist zu beachten???
WICHTIG!!! An der Außenansicht wird nichts verändert bis auf neue Fenster, welche aber selbe Größe wie die jetztigen haben!!!
Bitte um Ratschlag!
und was kostet das ganze dann in etwa??
Es gibt dafür einen gewissen Ermessensspielraum, mit etwas Glück bist Du bei der Mindestgebühr von 150,- Euro. Mehr als 500,- Euro sollten da aber nicht fällig werden.
Und das läuft immer ohne Architekten??
Du kannst auch einen Architekten beauftragen - musst Du aber nicht, da, wie gesagt, für die reine Nutzungsänderung keine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist.