Wir haben gerade ein MFH gekauft und möchten es modernisieren. Neben Maßnahmen wie Fenstererneuerung und Heizungsaustausch wollen wir evtl. auch Wohnungen zusammenlegen. Es wird aber keine großen Veränderungen an Grundrissen geben. Es wird höchstens eine Wohnungseingangstür zugesetzt und vielleicht auch mal ein Wanddurchbruch - keine tragende Wand - gemacht.
So richtig habe ich das in der Sächs. Bauordnung nicht gefunden, ob es genehmigungspflichtig ist. Weiß dazu vielleicht jemand eine Antwort?
Oje, na nun ist mir gleich ganz schlecht. Aber ich habe noch nie gehört, dass jemand, der seine Heizung erneuert oder die Fenster austauscht, eine Baugenehmigung braucht.
Wie kann man denn das genauer in Erfahrung bringen - außer eben gerade auf dem Amt?