Hab da noch ein Problem mit dem Bauamt. Die haben mir Nebenauflagen aufgesetzt, die ich so nicht einhalten konnte, also wirtschaftlich für mich nicht tragbar ist und die WEG weigert sich daran teilzunehmen die Kosten zu teilen, da ich laut TE die Kosten aller anstehenden maßnahmen ich selbts finanzieren muß, wenn ich den Spitzboden ausbaue, somit das Sondernutzungsrecht habe. Leider ist da viel unwissend in der Ausbauphase gelaufen, so dass ich den Ausbau nicht mehr Rückgängig machen konnte, aber auch nicht die Nebenbestimmungen vom Bauamt erfüllen kann, was das Eigentum der WEG angeht. Hab da einen Anwalt geholt, der einpaar mal mit dem Bauamt darüber gesprochen hat. Jetzt ist es so, dass wir seit 10 Monaten vom Bauamt nicht gehört haben, aber mein Bauvorhaben auch noch nicht abgenommen wurde. Ich würde da gerne nachhacken, aber mein Anwalt sagt, dass wir warten sollten, da das Bauamt den Kontakt still hält. Mich beunruhigt das alles innerlich sehr. Kann das was schlimmes bedeuten, wenn das Bauamt so lange nicht von sich hören läßt? Ich glaube nicht, dass die Sache so vergessen ist, oder?
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schleudermaxeschleudermaxe
Also, für mich kann da etwas nicht stimmen. Wenn denn die bisherige Abgeschlossenheitserklärung geändert wurde und die Teilungserklärung ein Sondernutzungsrecht mit Ausbau vorsieht, ist doch alles klar. Ich fürchte aber, wie so oft bei solchen Ausbauten, daß eben die Pläne nicht klar sind und im Dachbereich auch der Brandschutz nicht gegeben ist (zweiter Fluchtweg, Feuerwehr kommt nicht ran an die Fenster). Die Miteigentümer haben damit ja auch nichts mehr zu tun. Die Kosten und Lasten verteilen sich nun auf größere Flächen (MEA) und jeder ist fein raus. Warum sollte auch eine WEG die Kosten und Lasten für meinen internen Ausbau bezahlen? Dafür gibt es keine Grund. Trotzdem viel Glück und frage doch einfach mal nach, wo es noch klemmt. Lese vorsorglich den bisherigen Schriftwechsel. Nicht daß die Damen und Herren auf Unterlagen warten. Und Anwälte, Anwälte sind bei solchen Angelegenheiten nicht immer förderlich. Die Bauordnung und das WEG kann er auch nicht aushebeln.
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SeehausenSeehausen
Da geht wohl einiges durcheinander. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG darf nur dann erteilt bzw. geändert werden, wenn das öffentliche Baurecht eingehalten ist, wenn also für die Änderung eine Baugenehmigung erteilt ist oder die Änderung dem materiellen Baurecht entspricht.
Offenbar verstößt die Änderung gegen öffentliches Baurecht, weshalb zuerst die Verstöße gegen Landesbauordnung und/oder Bauplanungsrecht zu beseitigen sind; dies kann evtl. durch einen Bauantrag erfolgen oderr durch Änderung der Bauausführung.
Dann kann eine Änderung des Aufteilungsplanes erfolgen, der alle Miteigentümer zustimmen müssern.
Es handelt sich also nicht um ein Problem mit "dem Bauamt", sondern um einen verdammt schlecht beratenen Bauherren, der sich selbst sehr tief in diverse Probleme hereingeritten hat. Wahrscheinlich wird die Bauaufsicht demnächst eine Nutzungsuntersagung oder gar einen Abbruch verfügen und die Miteigentümer werden gegen dier Veränderung des Gemeinschaftseigentums klagen!
Sie haben es auf den Punkt getroffen, es geht um den Brandschutz, aber das BAuamt will, dass ich alle Wohnungseingangstüren von der WEG paasend zu den ricktlinien umändere, die Kellertüren zum Treppenahaus Feuerdicht mache und eine Rauchabzugsanlage in den Treppenhaus einbaue. Das alles muß ich finanzieren, nur wegen der dummen Ausbau des Spitzboden.
Ich denke auch, dass ich beim Bauamt mal nachhacken muß. Denn meine innere Unruhe zerfisst mich richtig.
Die Wohnungseingangs- und Kellertüren sind aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben gemeinschaftliches Eigentum und können von einem Sondereigentümer weder verändert noch ausgebaut noch erneuert werden. Ich kann auch die Fenster nicht einfach mal so entfernen oder das mir nicht gehörende Dach. Ich rege an, die Teilungserklärung zu kontrollieren und den Verwalter zu veranlassen, daß die abverlangten Baumaßnahmen nunmehr unverzüglich angeleiert werden. Wurde allerdings von Euch eine Vereinbarung eingegangen, daß für einen nachträglichen Ausbau alle Kosten alleine übernommen werden, ja dann muß halt die Geldbörse auch alleine geöffnet werden.