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Bauamt bewertet leider nicht objektiv

Frage von februar29 februar29

Hallo, wir sind Eigentümer einer versetzten Doppelhaushälfte in NRW. Unser Nachbar hat unsere Giebelwand eingegraben, das Grundstück erhöht und eine Terrasse gebaut ohne unsere Giebelwand zu schützen. Nun ist der Wasserschaden da. Auf die Anfrage, ob wir mit einen Handwerker auf das Grundstück dürfen, damit dieser die Lage vor Ort beurteilen kann, flatterten uns von der nachbarlichen Anwältin 3 mal Absagen in unverschämten Ton ins Haus. Also selbständiges Beweisverfahren. Dabei ging es unter anderem um die Erhöhung des Grundstücks. Nun behaupten die Nachbarn, nachdem im Gutachten von einer Erhöhung des Grundstücks ausgegangen war, das Bauamt hätte vermessen und keine Erhöhung ausmessen können.

(Leider befürchten wir ohnehin, dass unsere Nachbarn mit jemanden vom Bauamt bekannt sind..., ) Nun geht es aber um Prozessbetrug von Seiten der Nachbarn. Wir haben also einer Bearbeiterin geschildert, dass die Nachbarn gerichtlich zu unserem Schaden angeben, das Bauamt hätte ihr Grundstück vermessen und keine Erhöhung stattgefunden. Wir baten um eine Mitteilung, ob das Grundstück nach 2003 jemals vermessen wurde.

Nach mehreren Wochen warten (vom Katasteramt hatten wir das Schreiben direkt am nächsten Tag) baten wir erneut um diese Auskunft. Die Bearbeiterin sagte, sie dachte dass nach so langer zeit sich die Sache doch geklärt haben müsse-sie dachte sie müsse keine Auskunft mehr geben.

Mehrmalige Aufforderungen (sehr unkooperativ) und plötzlich schrieb diese Bearbeiterin sinngemäß: Es gibt keinen Hinweis darauf, dass unsere "Vermutung" das Grundstück sei erhöht zutreffe. Verleichbare Messungen würden aber nicht vorliegen.

Wir haben uns höflichst bedankt, haben ihr jedoch gesagt, dass das keine Vermutungen sind, sondern nachprüfbare Tatsachen. Sie möge sich doch darauf beschränken uns zu bescheinigen, dass es keine Vermessung vom Bauamt sattgefunden hat. Sie belehrte uns dann, dass das doch endlich mal aufhören müsse mit dem Streit, tat so, als wenn wir die Aggressoren wären.

(Dabei hatten 2 unserer Vorbesitzer das gleiche Problem mit den Nachbarn. Ettliche Strafanzeigen liegen gegen diese Familie vor und ich stehe in Verbindung mit dem "Weißen Ring" wegen Stalking, da u. a. ich beim Joggen vom Nachbarn mit dem Auto verfolgt werde...

Und ja, wir wollen da auch schnell wegziehen-können jedoch nicht, weil das Haus mit der nassen Wand unverkäuflich ist...)

Zum Amt zurück: Wir hatten den Eindruck, diese Frau arbeitet gegen uns - wollte uns keine neutrale Mitteilung ausstellen. Wir baten aber darum, dass Sie uns lediglich Bescheinigen soll, dass keine Vermessungen stattgefunden hätten ohne Vermutungen!

Nun kam sinngemäß das gleiche Schreiben an uns zurück + 35 Euro Gebühr. Die Gebühr zahlen wir selbstverständlich. Jedoch verstehen wir nicht, weshalb wir nicht Anspruch auf eine sachliche Mitteilung ohne Vermutungen seitens des Bauamtes dafür bekommen können) Was könnten wir denn tun? Hilft es mit dem Vorgesetzten zu sprechen? Oder hat jemand eine andere Idee?DANK

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von newcomer newcomer

    Beschwerde beim Bürgermeister und wenn der nicht spurt beim Landrat stellen!

    Kommentar von februar29 februar29

    Vielen; vielen Dank. Haben Sie denn schon positive Erfahrungen damit gemacht?

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    vor einigen Jahren hatte mein Vater als er ein Geschäft baute viel zu lange auf die Genehmigung des Planes warten müssen obwohl die Gemeinde schon zugesagt hatte. Beim Bauamt / Landratsamt stellte man sich quer. Vater begann auf eigenes Risiko mit dem Bau. Als das Bauamt Wind davon bekam drohten sie mit Strafe Einstellung des Baus usw. Vater lud Landrat ein und erzählte ihm die Sachlage da er hier Arbeitsplätze schaffen möchte usw. Er durfte den Bau unvermindert fortsetzen.

    Kommentar von februar29 februar29

    Na, dann;-) Vielen Dank nochmals:-)

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    vielen Dank fürs 1711 Sternchen

    Kommentar von februar29 februar29

    Sehr gerne:-)

    Kommentar von februar29 februar29

    @newcomer : Ich bin nun noch sicherer, dass das Bauamt nicht objektiv beurteilt. Wir hatten den Chef dieser Bearbeiterin telefonisch gesprochen. Er gab uns erstmal Recht, sprach dann aber nochmals mit der bearbeitenden Kollegin und nach langen Hin-und-Herwinden seinerseits erklärte er sich bereit, die korrekte Auskunft schriftlich zu erteilen. Nun rief er aber an, hätte angeblich mit seiner Rechtsabteilung gesprochen und lässt es bei dem unkorrekten Schreiben - ist nicht mehr bereit eine sachliche, neue Bestätigung auszustellen. Meine Frage nun, da ich gelesen habe, dass Ihr Vater den Landrat eingeladen hat. Wie mache ich das denn? Kommt denn der Landrat hierher, genügt es, den Fall schriftlich zu schildern, oder bei Ihm Beschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde? einzureichen, oder sollte ich einen persönlichen Termin mit dem Landrat vereinbaren?

    Für eine nochmalige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

    Kommentar von februar29 februar29

    Hat funktioniert. Nachdem ich eine schriftliche Beschwerde an den Landrat geschickt habe, kam heute der positive Bescheid. Mir hat der Rat geholfen, vielen Dank nochmals:-)

  • 1
    Antwort von infofrog infofrog

    Ich würde dem Bauamt, dem Sachbearbeiter, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, wenn er seine Pflichten wider dem Treu und Glauben bei der Vermessung verletzt. Eine DAB könnte seine Aufstiegschancen immens verschlechtern.

    Außerdem muss hier ein vereidigter Gutachter ran. Ein solches Gutachten hat genügend Beweiskraft und der Nachbar muss den Schaden ersetzen.

    Was für eine Gemeinheit von deinem Nachbarn! Er hat es wohl darauf ankommen lassen. Bist du Rechtschutzversichert? In jedem Fall einen Anwalt nehmen.

  • 1
    Antwort von MartinPii MartinPii

    ein unabhängiger gutachter kann da jetzt im nachhinein auch nichts mehr nachweisen oder?

    Kommentar von februar29 februar29

    Doch schon, aber die lassen keinen auf das Grundstück - haben wir schon versucht. Geht vielleicht, weil wir jetzt umziehen wollen, über eine Verfügung. Das Problem ist nur, dass das Amt sich so querstellt - die eine kurze Mitteilung würde uns schon weiterbringen und wir müssten nicht die Gerichte bemühen...

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Sie müssen halt Ihrerseits klagen!

  • 0
    Antwort von februar29 februar29

    Vielen Dank auch an Wollyuno und Schelm1 für die Antworten. Klage läuft und Gericht ist überlasstet - es ist noch zu keinem Termin gekommen - nur ewiges Hin-und-Herschreiben, der Anwälte... Mein Anwalt ist leider 500 km von hier entfernt, aber sehr gut - Haftungsrechtler.

    Dafür ist er dann im Baurecht nicht unbedingt der Spezialist, befürchte ich - aber er hat ja Bücher;-) und ist auch sonst ein pfiffiges Kerlchen.

    Leider war der Anwalt für Immobielenrecht der "Wischi-Waschi" und ich bin froh, dass ich jetzt den Haftungsrechtler habe, dem ich wenigstens vertraue. Den Rest versuche ich laienhaft selbst zu klären, wie z.B. die Bauamtsache.... Deshalb nochmals an dieser Stelle dickes DANKESCHÖN an alle für die Unterstützung:-) LG 29Februar

  • 0
    Antwort von schelm1 schelm1

    Nun nehmen Sie sich doch schein einen Fachanwalt für Baurecht, der dieses Thema, mit dem Sie selbst hoffnugnslos überfordert scheinen, professionell angeht und der Spuk hat in spätestens drei Jahren zu Ihren Gunsten sein Ende gefunden. Im Übrigen sollten Sie Ihre Joggingstrecke in die Natur verlegen, wo Ihnen kein Nachbarauto ungestraft folgen kann, das ist für Sie geünder und vor allen Dingen streßfrei! Man kann sich auch das Leben unnötig selber schwer machen und überall nur Feinde sehen, die lauern - so werden Sie noch krank darüber und kassieren noch eine Strafanzeige wg. fahrlässiger Tötung wenn sich die "Nachbarrechtsanwältin" mit dem garstigen Ton im Schriftwechsel über Sie totgelacht hat.

    Kommentar von februar29 februar29

    ...Ich bin hier in der Natur und laufe auch da und auch einen Anwalt habe ich, der sich aber nicht um alle "kranken" Dinge kümmern kann, deshalb versuche ich`s eben hier...

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Hier kann man Ihnen nur raten, jedoch nicht helfen! Ihr Anwalt scheint eine Pfeife zu sein!

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    da hilft nur fachanwalt,die wischi waschi kannst in der pfeife rauchen,die nur dein geld kosten

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