Wenn man ein 'freibleibendes Angebot' für den Bau eines Reitplatzes macht, bei dem dann die Erdarbeiten den Angebotspreis um über 70% übersteigen (macht ca. 5000,00€ aus), muss man dann dafür selbst geradestehen, da die Firma 'nicht in den Boden' sehen konnte und gezwungen war mehr zu Leisten als auf dem Angebot vorgesehen war. Oder haftet die Firma in so einem Fall? Oder wird es irgendwie aufgeteilt?
Bau eines Reitplatzes - Erdarbeiten 70% teurer als im Angebot!, Wer haftet?
Antworten (3)
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2Antwort von
GingryuGingryu
Wenn alles korrekt nach Positionen aufgegliedert ist und korrekt abgerechnet wurde, hat alles seine Richtigkeit. Wenn allerdings die Massen im Angebot massiv von den tatsächlichen Massen abweichen, muss festgestellt und begründet werden, wodurch die Massenverschiebung entstand. Generell sind "gestiegene Kosten" für Material und/oder Arbeitslohn generell kein Grund. Die Einheitspreise gemäß Angebot müssen beibehalten werden. Wurde gemäß Angebot 1 Stck Reitplatz angeboten würde ich die Teuerung abweisen mit der Begründung, dass nicht 1,7 Stück Reitplätze errichtet wurden. Wenn allerdings wirklich unvorhersehbare Umstände eingetreten sind (In dem Fall z.B. alte Fundamente im Boden oder Altlasten), hätte die ausführende Firma darauf hinweisen müssen und die Mehrarbeiten beantragen müssen. Dann sind sie allerdings gerechtfertigt. Wenn nicht darauf hingewiesen wurde befindet sich die Ausführende Firma in einer juristisch strittigen Position. Da sollte man mal den Vertrag genau durchackern.
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Klein57Klein57
Normal sind das Mehrkosten die der Auftraggeber tragen muß. Der Auftragnehmer muß aber bei Arbeiten die über das Angebot hinausgehen den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen und ein Nachtragsangebot stellen.
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akademikusakademikus
... also 70% mehr halte ich für völlig überzogen. 10% bis 20% das würde ich mir gefallen lassen. wenn die beauftragte firma im vorfeld die geologischen gegebenheiten nicht genau kalkulieren konnte, dann frage ich mich: wie kann man dann ein angebot abgeben! ich würde die rechnung in höhe des angebotes bezahlen, den rest nicht und es auf eine klage ankommen lassen.
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Sehr gute Antwort.
Wenn also die Firma merkt, dass der Boden anders ist als erwartet muss sie den Auftraggeben unverzüglich informieren und mit dem klären wie weiter zu verfahren ist.
Auf jedenfall hat der Auftraggeber Bodenschwierigkeiten zu vertreten.