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Batterielicht bei Fahrrad verboten?

Frage von Einhornfreak Einhornfreak

Ich habe ein Mountainbike. Als ich es gekauft habe, besaß es keinerlei Belauchtung (auch kein Dynamo). Also habe ich es nachträglich mit Batterielicht ausgerüstet, da ich Routen fahre, die zu 90% Feldweg und zu 10% Straße.

Jetzt habe ich gehört, dass eine Dynamobeleuctung allerdings Pflicht ist. Dies gilt allerdings nicht für Sporträder. Gilt das jetzt für mein Mountainbike oder nicht?

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Antworten (8)

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    Antwort von sonne64 sonne64

    es ist egal was du für licht hast hauptsache du hast eins

    Kommentar von packobello packobellopackobello

    das ist falsch

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    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Alle Fahrräder müssen über Beleuchtungseinrichtungen verfügen, welche über eine Lichtmaschine (Dynamo) versorgt werden. Du müsstest also einen Dynamo nachrüsten.

    Zusätzliches Batterielicht ist erlaubt.

    Ausnahmen gelten nur für Rennräder mit nicht mehr als 11 kg.

    Nachzulesen in § 67 StVZO (u. a. Abs. 1 und 11)

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html

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    Antwort von coeleste coeleste

    eigentlich sollte das ausreichen.

    aber manche paragrafen-drexler haben was dagegen

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    Antwort von HerrDeWorde HerrDeWorde

    Die Paragraphenreiter Deutschlands sind da etwas der Zeit hinterher. Überall wirbt man für LED- und Gasentladungslampenlicht, doch bei Fahrrädern definiert man die Beleuchtungsanlage über eine 3W-Lichtmaschine!

    Du darfst also getrost LED-Lampen einsetzen, wenn du über den Dynamo deine Sattelheizung betreibst - aber mit mindestens 3W!

    Die Frage ist übrigens nicht neu: http://www.gutefrage.net/frage/dynamopflicht

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    Antwort von domherr domherr

    das ist mir neu. Licht ist Licht. Ich hab ne lenser drauf.

    Kommentar von packobello packobellopackobello

    das ist falsch

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    Antwort von packobello packobello

    Wer am öffentlichen Verkehr teilnimmt, muss Dynamobeleuchtung haben.

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    Antwort von obstriegelapfel obstriegelapfel

    nein, du musst auch ein dynamo haben, unter sporträdern sind räder unter 11,5 kg gemeint.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Erkunde Dich im Internet, ob es Ausnahmen gibt.

    Ansonsten ist Dynamo Pflicht.

    Kommentar von Einhornfreak EinhornfreakEinhornfreak

    Im Öffentlichen Fahr ich nicht. Nur feldwege. Da sind vielleicht mal 2-3 Km straße. Aber ich habe gehört, dass die Polizei da meistens nix sagt!

    Kommentar von packobello packobellopackobello

    sobald du 1cm auf der Straße fährst, unterliegst du der StVO/ StVZO

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