1

BAT - TvÖD Umrechnungen des Gehalts und EinstufungsWirrwarr

Frage von su1960 su1960

Hallo,

langsam aber sicher wird es für mich nicht mehr nachvollziehbar wie die neue Einstufung meiner Gehaltsgruppe und Stufeneinordnung durch Wechsel von BAT nach TvÖD erfolgt ist. Ich arbeite als Angestellter bei der Stadt im öffentlichen Dienst in NRW.

Nachfolgend meine Gehaltslaufbahn seit 1999 und die Umrechnungen seit Ende 2005:

Anfang 15.12.1997 ABM

Eintritt: 1.10.1999 Festangestellter

November 2001 Arbeiter

Übergang bis 2002

2002 LG Ar 3 Ang Bat 7 - Stufe 7

Jan-Sept. 2003 LG Bat 7 - Stufe 7

Oktober 2003 Bat 7 - Stufe 8

Jan-14.10.2003

15.10.2004 Bat 6b - Stufe 7

01.10.2005 Bat 6b - Stufe 8

1.November 2005 von Bat - T

1.November 2005 E6 Stufe 5+

2006 E6 Stufe 5+

Jan-Sept 2007 E6 Stufe 5+

Okt 2007 E6 Stufe 6

Jan - Aug 2008 E6 Stufe 6

Sep 2008 E8 Stufe 4

Rückwirkend letzte Stufe 1.1.2006

E8 Stufe 3 (am 30.07.2008 Schreiben)

1.10.2007 E8 Stufe 4

Ab Oktober 2007 wurde mir 50 Euro Strukturausgleich gezahlt, der mir in zweimaligen Rückrechnungen (je 25 €) wieder rückgerechnet wurde. Dann wurde der Strukturausgleich mit 5 € monatlich wieder hinzugerechnet.

Bei der höheren Gehaltgruppenumstellung in die E8 handelte es sich nicht um eine Beförderung, sondern um die richtige Einordnung der Gehaltsgruppe gemäß meiner Stelle und Arbei

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von su1960 su1960

    Da bei meiner Frage leider der letzte Teil nicht reinkopert wurde (nehme an das es zuviele Zeichen waren) Hier nochmal der letzte Absatz und die Frage, die ich stellen wollte:

    Ab Oktober 2007 wurde mir 50 Euro Strukturausgleich gezahlt, der mir in zweimaligen Rückrechnungen (je 25 €) wieder rückgerechnet wurde. Dann wurde der Strukturausgleich mit 5 € monatlich wieder hinzugerechnet.

    Bei der höheren Gehaltgruppenumstellung in die E8 handelte es sich nicht um eine Beförderung, sondern um die richtige Einordnung der Gehaltsgruppe gemäß meiner Stelle und Arbeit. Für mich wäre somit eine Rückstufung der Stufen nicht gegeben. Oder kann man nach der Umstellung von BAt nach TvÖD insgesamt 5 Stufen, nach Korrektur 4 Stufen, verlieren?

    Es wäre super, wenn mir Jemand eine Antwort geben könnte in dem mal wieder fabrizierten Wirrwarr von den klugen, oberen Zuständigen. Danke sehr.

    LG

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    Und wie lautet die Frage?

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Vielleicht wendest Du Dich mal an Deine Gehalt zahlende Stelle. Die erklären Dir das sicherlich ganz genau - bis Du es verstanden hast.

    Kommentar von su1960 su1960

    Dort wird sich gewunden mit Erklärungen. Eine Begründung gemäß §§ findet nicht statt. Für mich wissen die dort selbst nicht was sie tun, sondern versuchen ihre Unwissendheit mit mal diese und mal jenes zu vertuschen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.