So, nach dem ich herausgefunden habe, dass das hier ne super Seite ist, sind mir natürlich weitere Fragen eingefallen. Am 28.02.09 bekomme ich mein erstes Kind. Wann muss man welche Behörden aufsuchen und ähm, an was muss ich überhaupt denken (Formalitäten etc.). -Ist absolutes Neuland für mich.
Basiswissen Behördengänge vor Entbindung bzw. Mutterschutz aka Erziehungsurlaub.
Antworten (5)
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hapebuehapebue
Behördengänge und Geld im Mutterschutz - Hilfe [Archiv] -...
[Archiv] Behördengänge und Geld im Mutterschutz - Hilfe Vor der Geburt. ... Die Bestätigung bekommst du von ihm bzw. von seiner Assistentin ...
http://www.parents.at/forum/archive/index.php/t-185941.html
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Claudine74Claudine74
Wenn Du nicht verheiratet bist, sollte der Vater eventuell schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen und auch das Sorgerecht bekommen-wenn Du das willst. Den Mutterschutz musst Du beantragen, da sagt Dir Dein Frauenarzt wann und gibt Dir das Formular mit. Elterngeld und Kindergeld kann erst beantragt werden, wenn das Kind da ist. Wenn es geboren ist, muss es beim Standesamt angemeldet werden-dazu gibts aber im Krankenhaus auch noch ein Merkblatt. Erziehungszeit musst Du auch einreichen, spätestens 2 Wochen nach der Entbindung.
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monja1995monja1995
Ich habe mir darüber in der Schwangerschaft gar keine Gedanken gemacht, nacher der Geburt ließ mein Mann unsere Kurze beim Standesamt eintragen und da bekam er verschiedene Merkblätter mit.
Irgendwie ergab sich da alles von alleine.
Wenn Du 3 Jahre zu hause bleiben willst, dann mußt Du das während des Mutterschutzes nach der Entbindung formlos und schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.
Mach Dir jetzt keinen Stress und freue Dich auf Dein Kind. Alles Gute -
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Mamami38 Wünsch dir noch eine gute schwangerschaft...es kommt darauf an, ob du schon arbeitest, oder so. Die wichtigsten Sachen klärst du am besten mit deiner Krankenkasse, die geben auch witere Tipps. Hast du schon eine Hebamme? Die hilft dir auch weiter...an welche Behördengänge denkst du denn genau?
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ickwees wenn du hartz4 bekommst dann natürlich das amt, die kindergeldstelle kannst du erst nach der geburt aufsuchen da die eine geburtsurkunde des kindes brauchen genau wie erzeihungsgeld da brauchen die glaub ich auch die geburtsurkunde. ansonsten kann man sich hilfe bei der drk hohlen.
http://referendarrat-sh.de/picture/upload/File/pdf/leitfaeden/Rosa%20Faden%2031.05.2005.pdf