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Machen kann sie im Prinzip nichts. Das einzige wäre das sie den Schläger einkassieren können wenn sie der Meinung sind das du damit eventuell anstatt Bälle lieber Schädel schlagen möchtest. Strafbar ist das aber nicht, da ein Baseballschläger nicht als Waffe gilt. Wenn du jetzt aber z.B. zu einem Fußballspiel fährst und so ein Ding im Kofferraum hast und das wird entdeckt kann es sein das die dich dann nicht weiterlassen etc.

Baseballschläger ist ein Sportgerät, solange es nicht mit einem Nagel o.ä. zur Waffe umgebaut wurde. Dann ist es eine Waffe und unterliegt dem Waffengesetz.

Aber wenn Du Dich nicht als Sportler identifizieren kannst, machst Du Dich damit verdächtig.

U.U. kann der Schläger zur Gefahrenabwehr sichergestellt/beschlagnahmt werden.

Dabei ist es relativ egal ob du einen Ball dabei hast oder nicht.

Ähhm nein?! das ist ein sportgerät. Aber benutze es ja nicht um zu töten oder ähnliches

Ist ein Sportgeraet und faellt nicht unter das Waffengesetz.