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BAS beim Auto und rechtliche Situation?

gefragt von NegoroNegoro am 10.12.2008 um 17:27 Uhr

Der Bremsassistent BAS wurde Anfang der Neunziger Jahre unter anderem von Mercedes mit entwickelt. Das Ziel: Bei Vollbremsungen treten viele Fahrer das Pedal nicht komplett durch, was Bremskraft verschenken kann. Deswegen soll ein System aus Sensoren bewirken, dass der Bremsdruck in manchen Situationen automatisch maximiert wird (über bestimmte Ventile etc realisiert). Eigentlich eine schlaue Idee, die heute noch mit Radarsystemen etc gekoppelt wird. Allerdings habe ich eine rechtliche Frage zu solchen Systemen (ähnlich wie bei den vollautomatischen Parkassistenten) – Wer haftet denn, wenn das System eine vielleicht doch unnötige Vollbremsung vollzieht und ein anderer dem Auto hinten auffährt? Haftet der Fahrer, obwohl er das Bremspedal nicht komplett durchgetreten hat?

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Auto x 22.977 Themen x 168 Bremsen x 165 BAS x 1

nissan200sx
beantwortet von nissan200sx am 10. Dezember 2008 17:42
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Ich denke, die Hersteller haben sich da schon genügend rechtliche Reserven, auch in technischer Sicht, eingebaut. Auch bei der automatischen Einpark"hilfe" muss noch der Fahrer selbst Gas geben, aus Haftungsgründen. Genauso wirkt das BAS ja eher wie ein Bremskraftverstärker, wahrscheinlich wird der Bremsdruck, wenn der Fahrer vom Pedal geht, sofort wieder absinken. Ansonsten siehe firstguardian..

Kommentar von D1cd393236373f306368f27d79a89cd0smallNegoro am 10. Dezember 2008 17:54

Auch dir danke für die Antwort!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. Dezember 2008 17:37
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§ 7 Straßenverkehrsgesetz

Haftung des Halters,

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. ...

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 10. Dezember 2008 17:48

§ 4 Absatz 1 StVO: „Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.”
Wird der Abstand zu gering gewählt,kann es bei einem Auffahrunfall eine Alleinhaftung des Auffahrenden geben.

Wird das vorausfahrende Fahrzeug jedoch ohne zwingenden Grund stark abgebremst, dann haftet der Vorausfahrende zu einem großen Teil. (2/3)

Landgericht München (Az. 17 O 2088/05).

Kommentar von D1cd393236373f306368f27d79a89cd0smallNegoro am 10. Dezember 2008 17:54

Vielen Dank für die §! Gruß


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. Dezember 2008 17:34
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Egal wie heftig der Vormann bremst. Der nachfolgende Fahrer hat ausreichend Sicherheitsabstand zu halten. Nur das ist vorgeschriebern! Bremsen kann jeder wie er will, wenn es erforderlich scheint.


anonym
beantwortet von lion408 am 11. Dezember 2008 11:32
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Es ist ja nicht so, dass man das Bremspedal antippt und das Auto daraufhin eine Vollbremsung macht. Vielmehr ist es so, dass wenn innerhalb sehr kurzer Zeit von Gas auf das Bremspedal gewechselt wird (ein Indiz für eine Notbremsung) kurzzeitig der volle Bremsdruck freigegeben wird. Wird daraufhin das Bremspedal jedoch nicht durchgetreten, verringert sich der Bremsdruck augenblicklich wieder entsprechend der tatsächlichen Stellung des Bremspedals. Das alles geschieht im Millisekundenbereich, so dass es praktisch ausgeschlossen ist, dass durch dieses System ein Auffahrunfall ausgelöst werden kann.


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