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Barzahlungen bei Einzelunternehmen/Kleinunternehmen - Belege/Rechnungen, aber keine Kontoabgänge

Frage von user253 user253

Mahlzeit!

Angenommen ein Einzelunternehmer oder ein Kleinunternehmer hat z.B. etwas im Saturn gekauft, das er bar bezahlt hat und nun als Betriebskosten ansetzen möchte. Reicht es dem Steuerberater bzw. letztlich dann dem Finanzamt, wenn ein entsprechender Beleg des Händlers vorliegt? Denn es existiert ja keine Kontobewegung, die 1:1 einher geht mit dieser Barzahlung.

Wenn nein, wie setzt er dann bar Bezahltes als Betriebskosten an?

Wenn ja, dann kann sich ja jeder Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer "so viele Kosten verschaffen wie er will", da er sie nicht doppelt (Rechnung/Beleg, Kontoauszug) nachweisen muss. Er müsste ja im Fall der Fälle nur ein paar Privatpersonen, die selbst nicht zwangsläufig Mehrkosten/Mehrsteuern dadurch bezahlen müssten, bitten, jeweils einzelne/einmalige fiktive Dienstleistungen in Rechnung zu stellen und schon würde er es schaffen, keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen (was natürlich nicht erlaubt ist).

Besten Dank im Voraus! Shor

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Antworten (4)

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    Antwort von Chianti Chianti

    die buchung erfolgt dann bei barbelegen so:

    1. KASSE an Wareneingang mittels barbeleg/kassenquittung

    2. bei beträgen über 100 euro muss der name des käufers vermerkt sein und die umsatzsteuer separat ausgewiesen werden, sonst berechtigt dieser beleg keinen umsatzsteuerabzug.

    3. außerdem muss die Steuer-ID des verkäufers auf den rechnungen stehen

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    richtig!

    und selbst wenn du als Kleinunternehmer nicht mal ein Kassenbuch hast: Ohne Beleg geht gar nichts!

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    eine kasse/kassenbuch brauchst du erst dann, wenn dich das finanzamt zur doppelten buchführung bzw. zur bilanzierung auffordert, was allerdings an bestimmte umsatz-/gewinngrenzen gebunden ist ... (umsatz über 500.000 euro und/oder gewerbegewinn ab 48.000 euro)

    Kommentar von user253 user253

    Ok - wobei Kleinunternehmen ja nicht zur Buchführung im klassischen Sinne verplfichtet sind, sondern nur zum Sammeln aller Belege quasi. Richtig?

    Mir stellt sich aber weiterhin die Frage, die ich bei SevenStarMantis gestellt habe:

    "Kommentar von Shor88 am 14. Oktober 2009 12:18"

    Besten Dank!

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    siehe meinen entsprechenden kommentar unter deine frage bei SEVENSTARMANTIS

  • 1
    Antwort von SevenStarMantis SevenStarMantis

    Du musst die Kosten NUR glaubhaft machen.

    Anhand der Belege macht das dann Dein Steuerberater.

    Kommentar von user253 user253

    Gut - angenommen, mein Steuerberater glaubt mir nun. Was, wenn er es nicht schafft, meine Kosten dem Finanzamt glaubhaft zu machen, obwohl sie definitiv Betriebskosten sind?

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

    Kommentar von SevenStarMantis SevenStarMantisSevenStarMantis

    Es reicht ein Kontoauszug.

    Sieh zu, dass Du IMMER und alles, was Dich umgibt mit Quittungen einfängst. der Steuerberater macht dann das Beste daraus.

    GERADE beim Kleinunternehmer ganz einfach.

    Kommentar von user253 user253

    Bleibt die Frage, was ich mache, wenn mein Steuerberater es nicht schafft, das Beste bzw. Notwendige/Richtige draus zu machen.

    Angenommen eine befreundete Privatperson stellt dem Kleinunternehmer eine einmalige Rechnung bzw. einen einmaligen Beleg über einen vierstelligen Betrag aus - absolut berechtigt. Was tun, wenn das Finanzamt das nicht akzeptiert?

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    Eine Privatperson ist in der Regel nicht berechtigt eine Rechnung für eine Dienstleistung zu erstellen, lediglich für den Verkauf eines im Privatbesitz befindlichen Geräts (zb Laptop), denn diese Privatperson müsste ja dann diese Einnahme auch versteuern ... tut diese Privatperson dies nicht, ginge dem Finanzamt die steuern verloren.

    Kommentar von user253 user253

    "Eine Privatperson ist in der Regel nicht berechtigt eine Rechnung für eine Dienstleistung zu erstellen"

    Du sprichst von "in der Regel". Hast Du hier eventuell eine fundierte Quelle, die Aufschluss über diese Thematik gibt? Ich scheine bei dieser Sache alles andere als ein Googleprofi zu sein. Ist wohl zu speziell.

    Angenommen es ist im Falle des Kleinunternehmers so, dass die besagte Privatperson keine Rechnung für ihre Dienstleistung ausstellen darf. Kann das Unternehmen ihr dann nicht einfach eine positive Rechnung in Gutschriftenform ausstellen oder so? Das sollte ja erlaubt sein.

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    wenn das Finanzamt solche Belege akzeptieren würde, könnte dies dazu missbraucht werden, dass sich jeder gewerbetreibende "gefälligkeitsquitunngen" austellen lässt um damit seinen gewinn unter die steuergrenze zu drücken -> ergo legt das finanzamt strenge maßstäbe an (und das ist auch gut so = sofern meine meinung dazu erlaubt ist)

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    meine natürlich "quittungen" und "ausstellen" ... liegt wohl an meiner tastatur

  • 0
    Antwort von NettesEtwas NettesEtwas

    Das Finanzamt ist ja nicht blöde und was meinst du warum es so lange dauert bis man seine Steuererklärung bekommt. ;o)

    Du kannst deine Quittungen für die Firmenausgaben natürlich mit abheften, auch wenn Du die in Bar beglichen hast, das ist überhaupt kein Problem.

  • 0
    Antwort von Sascher Sascher

    Hat Dein Unternehmer eine Kasse und einen ensprechenden Kassenbestand? Da werden diese Bewegungen erfasst...

    Die Kasse ist im Prinzip nichts anderes, als das Bankkonto.

    Kommentar von user253 user253

    Nein, keine Kasse, kein Kassenbestand.

    Auch Dir vielen Dank!

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