Mahlzeit!
Angenommen ein Einzelunternehmer oder ein Kleinunternehmer hat z.B. etwas im Saturn gekauft, das er bar bezahlt hat und nun als Betriebskosten ansetzen möchte. Reicht es dem Steuerberater bzw. letztlich dann dem Finanzamt, wenn ein entsprechender Beleg des Händlers vorliegt? Denn es existiert ja keine Kontobewegung, die 1:1 einher geht mit dieser Barzahlung.
Wenn nein, wie setzt er dann bar Bezahltes als Betriebskosten an?
Wenn ja, dann kann sich ja jeder Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer "so viele Kosten verschaffen wie er will", da er sie nicht doppelt (Rechnung/Beleg, Kontoauszug) nachweisen muss. Er müsste ja im Fall der Fälle nur ein paar Privatpersonen, die selbst nicht zwangsläufig Mehrkosten/Mehrsteuern dadurch bezahlen müssten, bitten, jeweils einzelne/einmalige fiktive Dienstleistungen in Rechnung zu stellen und schon würde er es schaffen, keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen (was natürlich nicht erlaubt ist).
Besten Dank im Voraus! Shor
richtig!
und selbst wenn du als Kleinunternehmer nicht mal ein Kassenbuch hast: Ohne Beleg geht gar nichts!