Hallo,
wie wird - zwecks Bestimmung des Barunterhaltanspruchs minderjähriger Kinder - das Familieneinkommen und der Selbstbehalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils gemäß Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Juni 2010 – XII ZR 124/08, festgestellt, wenn der neue Ehepartner des barunterhaltspflichtigen Elternteils die Vorlage von Belegen oder die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht schuldet? Dazu soll angenommen werden, daß der neue Ehepartner des barunterhaltspflichtigen Elternteils über sehr gute wirtschaftliche Verhältnisse verfügt.
=> siehe dazu: "Auskunftsansprüche über das Einkommen der neuen Ehefrau des Vaters" http://www.rechtslupe.de/familienrecht/auskunftsansprueche-ueber-das-einkommen-d...
Grüße
Liebe/r elfzwoelf,
bitte stelle jede Frage nur einmal. Wenn du mehr Antworten auf Deine Frage haben möchtest, kannst Du unser Feature "noch eine Antwort bitte" nutzen. Es befindet sich unterhalb der Frage neben dem Link "Inhalte beanstanden".
Herzliche Grüße,
Sophia vom gutefrage.net-Support