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Bargeldeinfuhr

Frage von Puyo83 Puyo83

Ich soll im Geldwäschegesetz herausfinden, wieviel € die Bargeldgrenze für die Einfuhr beträgt. Dort finde ich aber nur etwas über juristische Personen und nicht über natürliche.

Dann habe ich noch eine EU.Richtlinie gefunden, die besagt das die Einfuhrgrenze 10.000 Euro beträgt. Gilt dies für "Normale Menschen" oder wiederum auch nur für Geschäftsleute?

Und gibt es vielleicht ein Gestez, wo die Einfuhrgrenze explizit für die BRD geregelt ist und nicht für die EU?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Bei Ihrer Reise aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (z.B. nach Luxemburg) oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland haben Sie mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach § 12 a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) mündlich anzuzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei sowie der Länderpolizeien Bayerns, Bremens und Hamburgs sind befugt, Sie zur Anzeige von mitgeführtem Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufzufordern und die Richtigkeit der gemachten Angaben durch Kontrollen - so genannte Bargeldkontrollen - zu überprüfen. Eine Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch, wenn Sie durch die Bundesrepublik Deutschland durchreisen (z.B. von Österreich nach Dänemark).

    http://www.zoll.de/faq/bargeld_barmittel/bargeld/index.html

    Kommentar von Puyo83 Puyo83Puyo83

    Danke!

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    Antwort von ereste ereste

    bei www.zoll.de habe ich gelesen: ab 10.000 € muss deklariert und erklärt werden. Das sagt ja nichts darüber aus, wie viel es denn höchstens sein darf oder ob es so eine Grenze nach oben hin gibt - ich hab' aber nichts über so einen Höchstbetrag gefunden.

    Was mit den 15.000 € ist, von denen im Geldwäschegesetz an ein paar Stellen die Rede ist, habe ich mir nicht genauer angeguckt.

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    Antwort von Fenja72 Fenja72

    <<Dann habe ich noch eine EU.Richtlinie gefunden, die besagt das die Einfuhrgrenze 10.000 Euro beträgt. Gilt dies für "Normale Menschen" oder wiederum auch nur für Geschäftsleute?>>

    Das gilt für alle Leute, das weiß ich zufällig.

    Kommentar von flo166 flo166flo166

    Definitv für alle Menschen!

    Ab 10.000 € musst du es dem Zoll anmelden und zeigen.

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Jeder Bürger ist eine juristische Person.

    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00

    ähm.. nein.

    Kommentar von Puyo83 Puyo83Puyo83

    Nein. eine juristische Person ist zum beispiel ein Verein oder eine GmbH...

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