Ich soll im Geldwäschegesetz herausfinden, wieviel € die Bargeldgrenze für die Einfuhr beträgt. Dort finde ich aber nur etwas über juristische Personen und nicht über natürliche.
Dann habe ich noch eine EU.Richtlinie gefunden, die besagt das die Einfuhrgrenze 10.000 Euro beträgt. Gilt dies für "Normale Menschen" oder wiederum auch nur für Geschäftsleute?
Und gibt es vielleicht ein Gestez, wo die Einfuhrgrenze explizit für die BRD geregelt ist und nicht für die EU?
Danke!