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Bargeld,ja oder nein?

Frage von Lady1000 Lady1000

Wer hat Ahnung,wenn man eine Erstausstattung durch die Arge bekommt,bekommt man dies in Form von Bargeld oder ne Art Gutschein?

Danke im Vorraus :)

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Antworten (3)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Igelnasen Igelnasen

    Du bekommst einen Bedarfsschein, bei dem du in Bestimmten Läden EInkaufen kannst. Manchmal auch in einer Möbelkammer oder eben Gebraucht. Du musst dir Nachweisen lassen das du da warst. Wenn nach einigen Besuchen nichts da ist, besteht die Möglichkeit eine Gewisse Summe auch Bar zu bekommen, aber es dauert bis es soweit ist. Bis dahin kann es locker sein das du 6 Monate lang auf dem Boden auf einer Luftmatratze schlafen musst. (Hatte meine Tochter und das obwohl sie im 8 Monat schwanger war)

    Kommentar von turkishphysio turkishphysioturkishphysio

    hi igelnase, eine frage. die arge hat ja bestimmte richtlinien mit der wohnungsgröße...kennst du dich da aus? gruß

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    eine Person 45 qm

    jede weitere Person plus 15 qm

    Kommentar von turkishphysio turkishphysioturkishphysio

    schon klar. aaaaaber, man darf auch eine unangemessene wohnung beziehen. nur hat man dann kein anrecht mehr auch erstaustattung oder? ich meine wenn man die differenz selber bezahlt

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Angemessene Wohnungsgröße richtet sich auch nach kommunalen Richtlinien. Standard für eine Person sind 45 m², aber davon kann abgewichen werden.
    Entscheidender als die Wohnungsgröße ist allerdings die Miete pro m² (Grundmiete + Betriebskosten + Heizkosten), d.h. billiger und gleichzeitig größer als erlaubt ist mittlerweile kaum noch ein Problem.

    Kommentar von turkishphysio turkishphysioturkishphysio

    ok,danke für die antwort...

  • 2
    Antwort von turkishphysio turkishphysio

    ich meine, bin mir aber da nicht ganz so sicher, das es in form eines gutscheinds erfolgt, die du auch nur an bestimmten läden einlösen kannst...

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die Art und Weise, wie die Erstausstattung geregelt ist, ist kommunal unterschiedlich.
    In Hamburg bspw. gibt es Pauschalen für die normale Wohnungseinrichtung und im Bedarfsfalle für fehlende Großgeräte, wobei in beiden Fällen Anlieferungskosten gesondert übernommen werden.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Oops .. habs ganz vergessen: Gutscheine sind rechtlich grundsätzlich möglich, in vielen ARGE wird aber bar bezahlt, wobei ggf. auch beide Möglichkeiten nebenher laufen und im Ermessen des SB liegen.

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