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Im Zweifelsfall sollte immer ein Paar feste Schuhe zum wechseln mitgenommen werden. Denn trotz allem kann die Versicherung im Falle eines Unfalls Gelder verweigern, wenn dem Fahrer "grobe Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden kann.

Verkehrsurteil - Barfuß fahren erlaubt | sueddeutsche.de 19.06.2007 14:38
Barfuß Auto fahren ist grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit - das hat ein Urteil des Oberlandesgericht Celle festgestellt.
Wer kennt das nicht: Gerade am Badesee gewesen stapft man nach einem schönen Sonntagnachmittag mit Sandalen oder Flip-Flops zum Auto und tritt die Heimfahrt an - bequemerweise barfuß.
Nur: Barfuß Auto fahren war bisher aber eher riskant - und konnte von der Polizei, falls gesehen, geahndet werden. Es stellte eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nun hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 322 Ss 46/07) erneut bestätigt, dass dem nicht so ist. Wir dürfen unsere Füße also kühl halten. Auch zum Autofahren eher ungeeignete Schuhe wie High Heels oder eben Flip-Flops sind erlaubt.
Dennoch bleiben Risiken: Mit nackten Füßen rutscht man natürlich leichter von den Pedalen ab. Wer aber nicht optimal beschuht ist, riskiert nun zwar kein Strafmandat mehr, wohl aber eine Mithaftung im Falle eines Unfalls.
In der Straßenverkehrsordnung gibt es kein Gesetz, welches das Fahren barfuß verbietet. Der Fahrer ist lediglich dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Besetzung und Ladung des Fahrzeuges die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen (§ 23 Absatz 1 StVO). Es liegt also im eigenen Ermessen.

Ja...es gibt keine Vorschrift oder Gesetz in Deutschland die das verbietet.
und es gibt auch keine Versicherung, die wegen barfuß-fahrens nicht auszahlen braucht.
Es gibt keine Festlegung darüber, ob das Schuhwerk fest sein muss, oder überhaupt Schuhwerk getragen werden muss.
Meines Wissens sieht das bei Berufskraftfahrern anders aus, aber ich bin keiner ;-)

es ist nicht verboten und kann von der polizei nicht abgestraft werden. kommt die polizei aber zu einem verkehrsunfall und stellt dieses fest, wird der tatbestand von der polizei im unfallbericht mit vermerkt. die versicherung hat dann viel mehr möglichkeiten - kann bis zum verlußt des versicherungsschutzes führen (bei vollkasko)
Genau so!