Kann man bar bezahlte Reparaturen eines Handwerkers mit entsprechender Quittung beim Finanzamt absetzen oder bedarf es immer einer Rechnung und Überweisung?
Antworten (6)
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3Antwort von
baerenstarkbaerenstark
Das Finanzamt erkennt nur Rechnungen an, für die man einen Überweisungsbeleg bzw den Kontoauszug mit der Überweisung vorlegen kann. Diese Erfahrung habe ich dieses Jahr bereits machen müssen. Auch der Kaminfeger bekommt ab sofort von mir kein Bargeld mehr.
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2Antwort von
MietnormadeMietnormade
Das Finanzamt erkennt nur Handwerkskosten an wenn klar ersichtlich ist was Lohn und Material ist. Barzahlung oder Überweisung ist egal. Wichtig ist der Lohnanteil. Gruß
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2Antwort von
pippi60pippi60
Ich habe gehört, dass geht nur bei Überweisung.
Kommentar von
motzkimotzki ... und was davon ist richtig?
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1Antwort von
PutzePutze
Bar bezahlte Rechnungen machen nur dann beim Absetzen Probleme wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Denn haushaltsnahe <dienstleistungen werden nur anerkannt, wenn sie über ein konto geflosswen sind. Übrigens Schecks werden auch anerkannt.
Hat es irgendwo andersrum geklappt, war es Glück. Kein FA in Deutschland muß es bar akzeptieren.
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1Antwort von
oarhellgeroarhellger
Nach der Verordnung darf das Finanzamt nur Ansätze anerkennen, welche durch einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg nachgewiesen worden sind.
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RBMannheimRBMannheim
Das kommt wohl auf den Finanzbeamten an. Ich habe einige bar bezahlte Rechnungen in Abzug gebracht und keinerlei Beanstandung erhalten. Sie müssen halt ordentlich Quittiert sein! Anerkannt wird aber nur der Anteil für die Arbeitsleistung!
Leider erkennen sie Barzahlung nicht an, ansonsten hast Du recht.
Natürlich erkennen sie das an. Andersherum würde es ja bedeuten wenn Du einem Handwerker versehentlich Geld überweisung kannst Du es absetzen? Wohl kaum! Steuerlich gilt was Du beweisen kannst (Quittung) ist auch so gewesen.