Baofeng GT-3 Markii mit PMR, Freenet LPD?

2 Antworten

Zum Baofeng-Gerät: 

1. ein Amateurfunkgerät. Hier NUR der Sendebetrieb MIT entspr. Lizenz auf 2m (144-145,999 Mhz) und 70cm (430-439,999 Mhz) gestattet. OHNE Lizenz ist das ein Verstoss gegen TKG bzw. AfuG und AfuV. Dies kann bis 20.000 Geldbusse beim Erwischtwerden kosten. 

Die Amateurfunklizenz (z.Zt. 2 Klassen) bekommt man nur nach fachl. Prüfung. 

2. Senden auf PMR und Freenet: Mit dem Baofeng-Gerät zwar technisch möglich aber nicht erlaubt. Auf Freenet und PMR dürfen nur extra dafür zertifizierte Geräte sendemässig genutzt werden. Auch hier stellt der Sendebetrieb mit dem Baofeng-Gerät einen Verstoss gegen TKG mit den entspr. Konsequenzen beim Erwischtwerden dar. 

3. Senden auf LPD (innerhalb des 70cm Amateurfunkbereiches bei 433 Mhz): Dies ist lizensierten Funkamateuren mit dem Baofeng-Gerät erlaubt, Nichtlizenzinhabern jedoch nicht. Rechtl. Querverweis beim Erwischtwerden auf Punkte 1 und 2. 

Nicht-Amateurfunklizenzinhaber dürfen genau wie bei PMR und Freenet nur mit dafür entspr. zertifizierten und zugelassenen Geräten auf dem LPD-Bereich funken. 

Pers. Abschlusshinweise: 

1. Funkamateure reagieren äusserst allergisch, wenn Nichtlizensierte auf den Amateurfunkbändern senden und peilen diese auch entspr. an. Was aus eigener Erfahrung (ich habe selbst div. Schwarzsender angepeilt und mithilfe der BnetzA) ausgehoben) relativ schnell machbar ist. 

2. Baofeng-Geräte sind zwar für billige Kaufpreise bekannt. Qualitativ gelinde gesagt aber sehr fragwürdig. 

Keine Überraschung wäre es z.B. wenn beim Sendebetrieb je nach Gerätetyp (dies kam bereits mehrfach vor) erhebl. Nebenwellenaussendungen auf anderen ausserhalb der Amateurfunkbereiche befindlichen Frequenzen auftreten. Darauf sind kommerzielle Funkdienste ggfs. gar nicht gut zu sprechen. 

Beim Kauf eines Baofeng-Gerätes würde ich dieses als Lizenzinhaber für Amateurfunk vor jegl. Sendebetrieb auf einem Messplatz entspr. überprüfen. Anderenfalls laufe ich Gefahr unabsichtlich Funkdienste ausserhalb der für mich zulässigen Amateurfunkfrequenzen  empfindl. zu stören. 

3. Die max. 8W Sendeleistung ist u.a. deshalb mehr als fragwürdig: 

a. Soweit tatsächlich gegeben, kann diese Leistung wegen der Akkukapazität nicht lange gehalten werden. Entspr. schnell geht der Akku bei vergleichsweise mageren rd. 1800mAh Kapazität zur Neige. Andere Verkäufer fügen dem Gerät einen 3800 mAh Akku bei. 

Messtechn. wären u.a. deshalb 8W Sendeleistung nur bei unmittelbar vollgeladenem Akku bzw. stabiler ext. Stromversorgung machbar. 

b. Auch die Wärmeentwicklung und Wärmeableitung bei 8W Sendebetrieb (insbes. 70cm) ist klärungsbedürftig. Funktioniert die Wärmeableitung unzureichend, sind bei längeren Sendedurchgängen Hitzeschäden des Innenlebens vorprogrammiert. 

Sehr aufschlussreich ist auch die Webseite 

http://www.afug-info.de/Testberichte/Baofeng-GT3-TP/

mit einem sehr detallierten Testbericht. 

Du darfst das Gerät zwar besitzen, aber nicht benutzen.

Und wenn Du damit jemanden störst (im schlimmsten Fall Polizei oder Feuerwehr), dann kann das ziemlich großen Ärger geben.

hardwarefix 
Fragesteller
 21.10.2015, 20:15

Warum darf ich das nicht benutzen? Ja aber ich will ja nicht polizei etc mithören. Ich will ja nur freenet, pmr & lpd^^

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emib5  23.10.2015, 15:15
@hardwarefix

Weil diese Geräte nicht für Freenet, PMR oder LPD zugelassen sind und die technischen Bedingungen nicht einhalten.

Nutzung dieser Geräte ist nur Amateurfunkern mit Lizens auf den dafür vorgesehenen Frequenzbändern erlaubt. Und dies ggf. auch erst, nachdem die Geräte entsprechend abgestimmt wurden.

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