sich von seiner hausbank schriftlich benachrichtigen zu lassen, wenn die kontoaktivitäten doch durch die kontoauszüge einsehbar sind, das heisst,für rücklastschriften noch einen portogebührenaufschlag von der BANK zu akzeptieren?
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Kuege1chenKuege1chen
Es dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Hier das BGH Urteil: Urteil des XI. Zivilsenats vom 8.3.2005 - XI ZR 154/04 - unter www.bundesgerichtshof.de kann man das Urteil als PDF downloaden.
Viele Banken versuchen es trotzdem. Ich würde mal ein nettes Schreiben aufsetzen mit Hinweis auf das BGH-Urteil.
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1Antwort von
Banana23Banana23
Natürlich dürfen Portogebühren erhoben werden. Bei einer Rücklastschrift darf deine Bank dir keine Gebühren in Rechnung stellen, wenn du Zahlungspflichtiger bist.
Bist du allerdings Zahlungsempfänger darf deine Bank dir so viele Gebühren in Rechnung stellen wie sie gerade lustig ist.
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farbigfarbig thanks :)
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1Antwort von
clausrutanclausrutan
falsche Fragestellung. Die Bank ist verpflichtet dir das mitzuteilen. Du bist weder verpflichtet den Brief zu lesen, noch so wenig Geld auf deinem Konto zu haben dass deine Lastschriften zurückgegeben werden müssen.
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farbigfarbig :) ok,portogebührenaufschlag akzeptieren zu müssen"hätt ich formulieren sollen (am schluss)
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clausrutanclausrutan sollen deine Portokosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden?
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farbigfarbig arbeitest du als finanzberater für eine bank?
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clausrutanclausrutan nöö - das sagt mir mein Sinn für Gerechtigkeit
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1Antwort von
dodo25dodo25
Schau in die AGBs der Bank bzw. den Preisaushang. Eine Rücklastschrift ist ja nicht gerade eine normale Kontobewegung.
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farbigfarbig logo,keine"normale"bewegung,aber wozu eine benachrichtigung, gleich einen tag später? hat man "normalerweise"seine kontoaktivitäten nicht durch seine kontoauszüge im auge? es geht um die SOFORTIGE SCHRIFTLICHE benachrichtigung der bank, die in meinen augen erstmal etwas zu schnell auf die aktivität folgt. weisst,was ich meine?
DANKE(werd mich da mal lesetechnisch reinhängen ;)
Das solltest du auch. Denn in dem Urteil wird nichts über Portogebühren ausgesagt. Es hat somit mit deiner Frage überhaupt nichts zu tun!
hm. ein bißchen schon, denn wenn die bank nicht verpflichtet ist,sondern es aus freien stücken tut, ist es doch eher krass,dass sie dafür auch noch portogebühren verlangt.
stell dir vor, du bekommst einen brief von deinem onkel(zB) und DU sollst das porto bezahlen ;-)
danke,free eagle,hast im übrigen meine frage am richtigsten verstanden-ich aber deine antwort erst mal falsch,erst heut morgen begriff ich,dass du auf eine antwort kommentiert hast :-) (immerhin heut6e wenigstens)