Bankwechsel möglich trotz Kontopfändung?

4 Antworten

Also die Bank wechseln können wirst du sicherlich nicht. Denn ein Wechsel bedeutet, dass du ja sofort dein bisheriges Konto kündigen kannst, d.h. alle Pfändungen darüber sind bedient und es hat dann ein Guthaben von 0 Euro möglich.

Was du willst, ist neben dem bisherigen Konto ein weiteres eröffnen und, wenn die Pfändungen bedient sind, das alte kündigen. Ja, das ist natürlich im Prinzip möglich.

Vielleicht ist es auch für dich sinnvoll, ein P-Konto einzurichten. Damit ist man nämlich vor Kontenpfändungen bis zu einem gewissen Betrag auf der Habenseite geschützt (glaube ca. 1200 Euro), damit man seine üblichen laufenden Verbindlichkeiten bedienen kann wie Krankenkasse, Miete usw. Bei schon zwei aktiven Pfändungen macht das für dich verdammt viel Sinn.

Dein Problem wird allerdings mehr sein, dass keine Bank dazu verpflichtet ist, dir ein Girokonto zu eröffnen und du vermutlich in der SCHUFA recht negative Eintragungen haben dürftest. Das ist bei der Kontenneugründung ein massives Hindernis.

Es gibt zwar eine Selbstverpflichtung der Banken, jedem ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, die ist aber nur Wischiwaschilarifari, nicht einklagbar und damit im Grunde absolut nichts wert.

Das heißt eben für dich, möglich ist es sehr wohl, dass du ein neues Konto eröffnen kannst, nur wird das eben für dich nur sehr schwer möglich sein.

Abgesehen davon kommen zweri Pfändungen nicht wie ein Gewitter vom Himmel, sondern kündigen sich lange im Vorfeld an. Da gibt es genügend Mahnungen, ein gerichtliches Mahnverfahren und Mahnbescheid, wer darauf nicht reagiert, der erntet eben das. Darauf nicht zu reagieren bringt nichts, es macht alles einfach nur noch unnötig teurer und am Ende haben sie dich eben doch an den Eiern.

Und deine Bank handelt übrigens völlig korrekt, die dürfen gar nicht anders handeln als so handeln, wie sie es tun. Denen kannst du deswegen keinen Vorwurf machen.

...Kann ich die Bank da jetzt trotzdem wechseln?...

Du kannst es zumindest versuchen. Es dürfte nicht einfach sein, da Dich Deine jetzige Bank und/oder der/die Gläubiger mit Sicherheit bei der Schufa verpetzt hat. Andere Banken/Sparkassen werden dann vermutlich den Kopf schütteln, wenn Du dort ein Konto eröffnen willst.

Allerdings las ich gestern oder vorgestern hier in einer Frage mit einem ähnlichen Hintergrund, daß der Fragesteller von seinem bisherigen Institut zur Deutschen Bank wechseln wollte. Angeblich nimmt die Deuba auch Kunden mit katastrophalem finanziellen Hintergrund auf. Probier es einfach mal.

Damit ist sein Problem doch nicht behoben

@DahleRieger

Natürlich nicht, ich wollte auch nur die Frage beantworten.

Daß zwei Pfändungen laufen, ist schon ziemlich starker Tobak. Aber wir kennen die Hintergründe nicht, die dazu geführt haben und können nur mutmaßen. In der Regel sind derartige "Zusammenbrüche" immer selbst verschuldet und nur selten durch besondere Umstände wie z.B. Unglücksfälle, auf die man selber keinen Einfluß hat, entstanden.

Nun erst mal ist das vollkommen rechtens

Ruht die 1 Pfändung hat sie Vorrang vor der 2 die rein kommt.

Keine Zahlung an 2. Gläubiger wenn 1. Nicht schriftlich zustimmt.

Solche Schriftsachen brauchen oft 10 Tage ist vollkommen normal.

Eine Pfändung kommt auch nicht unerwartet.

Ein neues Konto wird nicht gehen da die Pfändungen in der Schufa stehen werden.

Eine alternative wäre ein 2. KONTO auf den Namen der Eltern wo du nach dem Gehaltseingang und Abzug der pfändbaren Beträge das Restgeld hinüberweist.

Dazu sollte dein Konto als P Konto geführt werden dann wird es nicht vollständig gepfändet

Vom Gläubiger kam ja die Zustimmung. Die Bank solle sich doch telefonisch mit denen in Verbindung setzen. Es ist ja mein Wille dass das überwiesen wird.

Desweiteren sagen die mir das die das auch nicht anweisen könnten, dazu müsste ein Termin gemacht werden. Genauso wie für das P-Konto, aber das wäre in nächster Zeit nicht möglich !

Wir haben Anfang des Monats, wenn ich nicht an mein Geld komme hab ich den Monat über nen dickes Problem & das heißt Hunger.

@pewpewlady

Die Bank braucht garnichts machen die hält sich nur an das deutsche Gesetz. Du bist in der Bringschuld.

Die Bank benötigt eine schriftliche Zusage des 1. Gläubigers die auch direkt an die Bank gesendet werden muss liegt das nicht vor darf die Bank nicht überweisen und das Konto öffnen.

Hast du denn kein P Konto

@DahleRieger

Alles richtig von Dahle.

Eins noch: lass dich zumindest mit der Umstellung auf ein P-Konto nicht hinhalten! Lass dir in den nächsten 2 Tagen von einem freien Mitarbeiter einen Termin geben. Sonst kannst du richtig Druck machen und schreien und so^^ Wenn ich meinen Pfändungskunden erzählen würde das PKonto können wir zum Termin umstellen was noch lang hin is ja dann würden die mich aber über den Tisch ziehen... Das dauert doch nur 5 Minuten lass dich damit nicht hinhalten

@janJD

Genau das kann man direkt am Schalter machen und dauert keine 5 Minuten

@DahleRieger

Mir wurde ja vorhin gesagt das sei alles im Moment nicht möglich & ich müsse dafür einen Termin machen. Bis ich den Termin kriege dauert es aber einige Zeit weil die keine Zeit haben :) Sehr tolle Bank ! & ich will das ja bezahlen das streite ich ja auch nicht ab. Nur son Verhalten ist unter aller Sau.

@pewpewlady

Nimm einen Zeugen mit dazu deinen Auswei und verlange aber freundlich am Schalter die sofortige Umstellung auf ein P Konto

@DahleRieger

ABER DIE SOFORTIGE!! Das kann jeder Azubi bei uns lass dir keinen quark erzählen weil die keine lust auf sowas haben!

die bank hat recht, sorry.

mach ein p konto, dann hast du all diese sorgen nicht mehr. dann hast du ruhe und kannst ganz in ruhe deine schulden abzahlen und hast immer genug geld, um deine laufenden verpflichtungen zu erfüllen.

das geht ganz fix, maximal 4 tage.... dann ist es geändert und kostet dich keinen cent.

alles gute