Gilt eine Bankvollmacht unterzeichtnet vom Ehepaar für den Sohn für das Abheben von Bargeldbeträgen wenn man diese einfach selbst aufsetzt oder müssen hierfür kriterien erfüllt sein?
Vater liegt als Pflegeperson geunfähig in einem Pflegebett und Mutter pflegt ihn und der Sohn soll Geld von Konto anheben dürfen?!?!?!
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