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Banküberweisung stornieren: Werden dafür Gebühren fällig?

Frage von Tcrazyjam Tcrazyjam

Geht um eine Überweisung in Höhe von knapp 400€, werden Stornogebühren bei einer Bank erhoben. Hatte zufällig den falschen Empfänger angegeben.

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Antworten (5)

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    Antwort von kaffeepulver kaffeepulver

    Der Rückzug einer in Auftrag gegebenen Überweisung ist im Zuge der neuen Bedingungen für den Zahlungsverkehr so nicht möglich.

    Kommentar von Tcrazyjam TcrazyjamTcrazyjam

    Eine Rückbuchung ist nicht möglich???

    Kommentar von AlexGay AlexGayAlexGay

    Nein. "Der Zahlungsdienstnutzer kann einen Zahlungsauftrag (..) nicht mehr widerrufen."

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du kannst sie nicht stornieren, Du musst Dich mit dem Empfänger auseinandersetzen, dass er Dir das Geld wieder zurücküberweist.

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    Antwort von viragos viragos

    Du kannst eine Überweisung nicht stornieren, nur eine Lastschrift urükgehen lassen. Die Überweisung hast Du selbst getätigt, daher ist keine Stornierung möglich. Nach den neuen AGBs der Banken brauchen sie sich seit einigen Monaten noch nicht einmal darum bemühen, Dir bei falscher Überweisung das Geld zurückzugeben (z.B. wenn die Kontonummer nicht stimmt oder der Empfänger falsch ist). Nach den neuen AGB ist die Bank nicht mehr zur Durchführung eines Empfängerabgleichs verpflichtet. Man muss sich dann vom falschen Empfänger das Geld zurück holen.

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    Antwort von AlexGay AlexGay

    BGB:

    § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags

    (1) Der Zahlungsdienstnutzer kann einen Zahlungsauftrag vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 nach dessen Zugang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen.

    (2) Wurde der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er den Zahlungsauftrag oder seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs an den Zahlungsempfänger übermittelt hat. Im Fall einer Lastschrift kann der Zahler den Zahlungsauftrag jedoch unbeschadet seiner Rechte gemäß § 675x bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Fälligkeitstag widerrufen.

    (3) Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister ein bestimmter Termin für die Ausführung eines Zahlungsauftrags (§ 675n Abs. 2) vereinbart worden, kann der Zahlungsdienstnutzer den Zahlungsauftrag bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Tag widerrufen.

    (4) Nach den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Zeitpunkten kann der Zahlungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Zahlungsdienstnutzer und sein Zahlungsdienstleister dies vereinbart haben. In den Fällen des Absatzes 2 ist zudem die Zustimmung des Zahlungsempfängers zum Widerruf erforderlich. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs ein Entgelt vereinbaren.

    (5) Der Teilnehmer an Zahlungsverkehrssystemen kann einen Auftrag zugunsten eines anderen Teilnehmers von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr widerrufen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/675p.html

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    Antwort von Atrappe Atrappe

    Die kannst Du nicht zurückziehen, da musst Du den Empfänger kontaktieren. Wenn aber nur eine Angabe des Empfängers nicht stimmt, also nur der Name oder nur die Kontonummer, wird die Überweisung gar nicht erst ausgeführt.

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