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Bankleute heiraten! zwecks Bankgeheimnis!

Frage von zsammmerer zsammmerer

 Hey leute! Is vielleicht eine etwas komische Frage aber interessiert mich sehr! Darf eigentlich eine Bankkauffrau z.B. bei der Commerzbank einen Bankkaufmann z.B. bei der Sparkasse heiraten, weil die könnten sich ja austauschen (Bankgeheimnis) und so! Bitte um hilfereiche Antworten!

 

Liebe Grüße ;)

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von PapaPapillon PapaPapillon

    Das kommt öfters vor, das sich zwei Leute am Arbeitsplatz kennenlernen, sich verlieben und dann heiraten. Auch in einer Bank.
    Beide werden aber ihren Job nicht aufs Spiel setzen und sich gegenseitig Insiderwissen erzählen, bei dem sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
    Da wird Beruf und Privatleben getrennt.

     

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Arbeitgeber haben grundsätzlich kein Mitspracherecht bei der Partnerwahl ihrer Arbeitnehmer. Die Datenschutzvorschriften, die die Arbeitnehmer einzuhalten haben gelten auch unabhängig davon ob die Arbeitnehmer verlobt, verheiratet oder sonstwas sind.

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    Antwort von Zackentod Zackentod

    Ja, dürfen sie. Und gehen dann zur Sparda Bank gemeinsam!!!

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    Antwort von Sneedlewood Sneedlewood

    Klar dürfen die das, ich kann auch als Bankkaufmann von der Bank X der Bankkauffrau bei der Bank Y am schalter das Bankgeheimnis sagen - dafür braucht man nicht zu Heiraten :D Dürfen sie halt so oder so nicht, das weiter erzählen.

    Kommentar von zsammmerer zsammmerer

    ja des is klar, aber ich mein halt wenn man geheiratet hat, hat man halt ne engere Beziehung zueinander, naja wisst schon wie ich mein , da erzählt man sich halt mehr!

    Kommentar von Moonie1970 Moonie1970Moonie1970

    Tun und dürfen sind halt zweierlei.

    Kommentar von zsammmerer zsammmerer

    joa des stimmt

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    Antwort von Sunnyjule Sunnyjule

    Bestimmt mach dir besser keine Sorgen! :)

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    Antwort von willy731 willy731

    Klar dürfen die heiraten, das Bankgeheimnis bleibt doch dann erst recht in der Familie!!

    Nur wenn sie in der gleichen Bank arbeiten würden in der gleichen Abteilung würde einer von beiden versetzt!

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    Antwort von Moonie1970 Moonie1970

    Natürlich dürfen sie heiraten. Aber natürlich dürfen sich nicht über Dinge reden, die durch das Bankgeheimnis geschützt sind.

    Ich arbeite in einem Krankenhaus und darf auch nicht über Dinge reden, die ich dort erfahre. Selbst wenn es z.B. unsere Nachbarin betrifft, erzähle ich es meinem Mann nicht, nur weil wir verheiratet sind.

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    Antwort von ChateauMigraine ChateauMigraine

    Klar dürfen die heiraten, in Deutschland herrscht freie Partnerwahl, wäre ja auch noch schöner...

     

    Das Bankgeheimnis gilt auch gegenüber dem jeweiligen Partner.

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    Antwort von minkerl58 minkerl58

    Es gilt auch hier die Schweigepflicht man darf dem Partner keine Informationen weitergeben.Das müsstest du eigentlich wissen.

    Kommentar von zsammmerer zsammmerer

    ich weiß das ich gegenüber jeder Person das Bankgeheimnis wahren muss, meine frage war ja auch ob man ne Frau einer anderen Bank heiraten darf, eigentlich ne doofe frage ja aber hat mich nur so interessiert! Wollt halt nur wissen ob da der Arbeitgeber Faxen macht! Liebe Grüße

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    Antwort von ghost1337 ghost1337

    Soweit ich weiß, gibt es diese Klausel in den Arbeitsverträgen der Banken (noch) nicht.

    Sie müssen nur gegenseitig das Bankgeheimis wahren.

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    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Natürlich können die heiraten - trotzdem haben sie die Verpflichtung, gegenseitg das Bankgeheimnis zu wahren! Denn dazu sind sie durch ihre Arbeitsverträge verpflichtet.

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    Antwort von romeo27 romeo27

    natürlich dürfen die das, wird aber nicht gern gesehen...

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    schon mal jemand gesehen der das nicht gerne sieht ?

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    das wird generell nich gern gesehen wenn 2 innerhalb einer firma zusammen sind oder gar heiraten....

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    Antwort von Schneemann27 Schneemann27

    ja dürfen sie.

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