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Bankkonto von Schuldner herausfinden, Vollstreckungstitel

Frage von vianat vianat

Hallo,

da nach langem Rechtsstreit mir nun ein sog. Titel vorliegt, gibt es ja die Möglichkeit im Rahmen eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses das Konto des Schuldners zu pfänden, was ich gerne als ersters machen würde, da ich das für den einfacheren Weg halte.

Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, so ein Konto herauszufinden ?, sind Behörden oder Banken angehalten, aufgrund eines Titels eine Auskunft zu geben?

hoffe, daß ich ein paar Antworten zu diesem Thema erhalten kann

Grüße Fred

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Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Dani1805 Dani1805

    Der Gerichtsvollzieher hat mit einer Kontopfändung nichts zu tun. Du musst einen Antrag beim Amtsgricht stellen. Dazu brauchst Du sehr Wohl die Bankverbindung Deines Schuldners. Und wie sollst Du die rauskriegen?

    Wenn Du bei Google Konto ermitteln eingibst, findest Du z.B. die Seite www.kontoermittlung.de

    Die scheinen sowas anzubieten.

    Grüße Daniel

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    Antwort von heinzboege heinzboege

    Meiner Meinung nach geht so etwas nur über den Gerichtsvollzieher.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Deine Meinung entspricht den Tatsachen. DH

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    Antwort von stefvol stefvol

    Grundsätzlich ist es Aufgabe des Gerichtsvollziehers Pfändungen, auch Einkommenspfändugen, durchzuführen. Wenn du einen Schulttitel hast, kannst du einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen die Summe einzutreiben bzw. Pfändung vornehmen zu lassen. Welcher Gerichtsvollzieher da zuständig ist, erfährst du vom zuständigen Gericht.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    der GV pfändet nur wenn ihm gesagt wird wo er pfänden soll.
    Also muss man zumindest die Bank des Schuldners wissen.

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    Antwort von naitsirk naitsirk

    Nein, die Nummer des Bankkontos unterliegt der (eigentlich nicht mehr existenten) Schweigepflicht.

    Gehe zum Amtsgericht und beauftrage den Gerichtsvollzieher. Der regelt alles für dich. Bitte beachte: der handelt nur auf Vorkasse, diese Kosten kannst du aber dem Schuldner auferlegen. Viel Glück!

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Der GV pfändet nur wenn ihm gesagt wird wo er pfänden soll, sonst geht er direkt zum Schuldner.

  • 0
    Antwort von happyday23 happyday23

    Rufe einfach dort an, und Frage nach der Kontonummer, Diese bräuchtest Du zum Datenabgleich.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Ahahaaahaaa, ich lach mich tot... :-)))

    DU hast ja Ideen!!

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Er kann´s doch machen wie ein Callcenter.
    "Sie haben doch an einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen" usw. blablabla.

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    Antwort von AlienSquadron AlienSquadron

    Nein, darüber herrscht Schweigepflicht. Der Staat übernimmt das aber und pfändet.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Das ist Quatsch.
    Der Gerichtsvollzieher ist der Staat und der pfändet nur wenn ihm gesagt wird wo er pfänden soll.
    Also muss man zumindest die Bank des Schuldners wissen.
    Sog. Blindpfändungen wird der GV nach dem 2. erolglosen Versuch ablehnen, ausserdem kostet jede Tätigkeit des GV Geld.

    Kommentar von Dani1805 Dani1805

    Hallo! Das ist nicht ganz richtig. Die Kontopfändung geht immer übers Amtsgericht. Hat mit dem GV also gar nichts zu tun. Viele Grüße Daniel

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