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Bankkonto meiner Oma müßte zu gleichen Teilen verteilt werden, jedoch blockiert die ein Partei?

Frage von Riesterexpertin Riesterexpertin

Aus dem Nachlaß meiner verstorbenen Oma gibt es ein Bankkonto mit Guthaben drauf. Beide Kinder der Oma haben zu gleichen Teilen geerbt. Das eine Erbpartei/Tochter blockeriet jetzt die Auflösung / Verteilung des Guthabens und möchte damit die anderen Erben ärgern. Gibt es hier eine Möglichkeit, die Auflösung und Verteilung des Kontos herbeizuführen?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Durch einweilige Verfügung . Frage einen Anwalt oder den Rechtspfleger des Amtsgerichts

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    Antwort von IlonaSch IlonaSch

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die eine Tochter die Andere ärgern möchte. Es wird sich sicherlich um einen nicht geringen Erbbetrag handeln, worüber es vielleicht sogar kein Testament gibt. Bei der Tochter der Verstorbenen hat sich vielleicht die Gier "eingeschaltet", -vielleicht hat sie sogar -im Hintergrund- einen Anwalt hinzugezogen, um Mehr für sich herausschlagen zu können. (Anfechtung der Erbschaft).

    Wenn es um Geld geht, gehen Einige über Leichen.

    Die "gegnerische" Partei, sollte sich zumindest selbst mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

    LG: Christian

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    Antwort von wernilein wernilein

    da hilft nur ne Klage vorm gericht,oder eben ein Anwalt,..aber ,..schämt euch,..

    Kommentar von weberwf weberwfweberwf

    Pack schlägt sich, Pack verträgt sich...

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    Antwort von Morti Morti

    Es gibt doch sicher einen Erbschein, wie können die das verhindern?

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    Antwort von DBMFahrer DBMFahrer

    Sollche Sachen werden vom Nachlaßgericht, was jedem Amtsgericht zugestellt ist, im Normalfall geklärt. Ist auch zu Fragen ist ein Testament vorhanden, wenn ja, wie ist die Aufteilung geregelt.

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    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Was wurde denn im Testament festgelegt?

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    Antwort von FragMich24 FragMich24

    Rechtsanwalt für Erbrecht suche. Dann wird von Amt wegen ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. Der kostet natürlich beiden Seiten Geld.

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    Antwort von Beetle75 Beetle75

    Wer ist denn im Besitz des Erbscheines? Gibt es keinen Verwalter?

    Kommentar von Riesterexpertin Riesterexpertin

    Beide Kinder haben zu gleichen Teilen geerbt und sind erbberechtigt. Alles geht 50 / 50. Jedoch möchte stimmt die Tante einer Auszahlung nicht zu! Die Bank bei der sich das Konto befindet meint ohne Zustimmung von beiden Seiten kann keine Auszahlung vorgenommen werden.

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