hey, für banker, bw-ler, steuerberat. und so, Frage gestellt als Künstlerin geschäftlich total entfremdet. stimmt es daß bei einem gemeinschaftlichen UND-Konto die Einzelkonten der UND-Kontenbesitzter auch gemeinschaftlich verfügbar sind (als schutz vor mißbrauch z.B bei vereinen)und daher bei einem erbfall alle konten auch die e-konten des verbliebenen zum erbe gehören könnten, jedoch mit einer niedrigeren quote. die frage ist nicht sonderlich erhebend, aber vielleicht weiß jemand was? alles gute an alle, onlinegutefrage
Antworten (3)
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itec7711 Oder man guckt gleich in einen Fachbeitrag zum Thema Oder- und Gemeinschafts-Konto:
http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/179/das-oder-konto-eine-tolle-sach...
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marketer Das Problem ist, dass manche Banken damit selbst nicht umgehen können. So haben meine Frau und ich bei der Volksbank zwei völlig getrennte Konten. Als meine Frau ihre Fonds von ihrem Depot verkaufte, war die Fonds von meinem Depot plötztlich auch weg. Der Verkaufserlös wurde aber nicht mir, sondern meiner Frau gutgeschrieben.
Ich habe das eher zufällig bemerkt und reklamiert, da meinte die Sachbearbeiterin lapidar, das sei halt so. Erst als ich zur "wilden Sau" wurde, hat die Volklsbank den Urzustand wieder hergestellt.
Fazit: Traue keiner Volksbank.
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