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Bankgehemnis

Frage von StayTuned StayTuned

Hallo an alle...

ich habe mal eine Frage. Mein Vater war letzte Woche bie uns auf der Sparkasse, und hatte dort auch einen termin. Er hat die Frau auf der Sparkasse gefragt, wie es auf MEINEM Konto aussieht. Und sie hat ihm alle Informationen gesgat. Wohin ich wie viel Geld überwiesen habe, was monatlich von meinem Konto geht und auch wohin usw.... Darf sie das ?! Ich bin 20 und mein Vater hat keine vollmacht über mein Konto !!

Würde da dann nämlich heute gerne mal hingehen und mal fragen was das soll. Aber halt nur, wenn ich mich auch im recht befinde ?!

lg

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Antworten (12)

  • 8
    Antwort von LieberGott LieberGott

    Das ist ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis, sowie gegen das Datenschutzgesetz. Leider wirst Du es nicht beweisen können, also wechsle lieber die Bank/Sparkasse!

    Versuch: Melde es dem Filialleiter, falls die betreffende Dame es nicht selbst ist...

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Natürlich kann sie es beweisen.

    Der Vater wird doch die Bankangestellte nicht decken!

    Kommentar von LieberGott LieberGottLieberGott

    Woher willst Du das wissen? Vielleicht findet er das ja normal, über die Kontobewegungen seiner Tochter Bescheid zu wissen.

  • 5
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Nein, das darf sie nicht, es sei denn, Du hast Deinem Vater Vollmacht über Dein Konto erteilt.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Achso, habe gerade gelesen, daß Du keine Vollmacht erteilt hast. Dann darf sie das definitiv nicht, da würde ich mich erst bei ihr beschweren und dann beim Filialleiter dazu! Oder mach das schriftlich, dann kann sich keiner bei der Bank damit rausreden, daß Du nichts gesagt hast...

  • 3
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Selbst mit Vollmacht dürfte er diese Auskunft nicht einfach erhalten.
    Du bist volljährig und es ist dein Konto.
    Das Gespräch mit der Sparkasse halte ich für dringend erforderlich - ich würde sogar mit der Leitung sprechen.
    Darüber hinaus halte ich ein Gespräch mit deinem Vater für ratsam. Frag ihn mal, was ihn dazu bewegt, sich einfach Infos über dein Konto zu holen. Er hätte dich auch fragen können.
    Ich finde, hier haben beide absolut falsch gehandelt!

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    So ganz stimmt das nicht! Wenn man als Unterschriftsberechtigt eingetragen ist, somit also Kontovollmacht hat, darf man alle Informationen erhalten. Außer der Kontoinhaber beschränkt die Sache.

    Kommentar von Maximus40 Maximus40Maximus40

    Danke für diesen Hinweis.

  • 3
    Antwort von newcomer newcomer

    das ist bei einigen Mitarbeitern bei der Sparkasse so üblich. Erst erzählen sie dir, dass sie eigendlich keine Auskunft erteilen dürfen, aber dann plaudern sie alles aus. Bankgeheimnis existiert bei der Sparkasse nicht.

  • 2
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    Bist du dir sicher, dass dein Vater keine Vollmacht auf dein Konto hat? Bei uns ist es so, dass das Konto unseres Sohnes so eröffnet wurde, dass wir Bevollmächtig sind, erst, wenn er 18 ist und das extra streichen läßt bin ich nicht mehr bevollmächtigt. Wenn dem so ist, darf kein Bankangestellter jemanden Auskunft über das Konto und die Bewegungen machen außer dem Kontoinhaber! Er darf nicht mal irgendwo verlauten lassen, dass du Millionen auf dem Konto hast. ;)

  • 1
    Antwort von chayenne1304 chayenne1304

    dem würd ich was erzählen und der bankangestellten auch

    Kommentar von chayenne1304 chayenne1304chayenne1304

    meines erachtens, hat die banktussi falsch gehandelt.da kann ja jeder kommen

  • 0
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Einen eklatanteren Verstoß gegen das Bankgeheimnis gibt es nicht. Sofern Deine Behauptung bewiesen werden kann, also Dein neugieriger Vater bereit wäre, seine efolgreichen Erkundungen Deines Kontos zu bestätigen, dann würde sogar eine Klage bei Gericht gegen den Mitarbeiter der Bank und die Bank, vertreten durch deren Geschäftsführer, Erfolg haben. Ohne Beweis gibt es keine Aussicht auf Erfolg. Dein Wissen alleine reicht nicht aus, wenn Bankmitarbeiter und Vater diese Ausforschung und damit die Verletzung des Bankgeheimnisses bestreiten.

  • 0
    Antwort von krizekrazi krizekrazi

    also das ist ja unerhört, sofort Kontakt mit der betreffenden Bank aufnhemen, nötigenfalls die Bank wechseln. Klarer Verstoß gegen das Bankgeheimnis

  • 0
    Antwort von josephine1979 josephine1979

    das ist ein absoluter verstoss gegen das bankgeheimnis- nur gerichte können das für ein laufenden verfahren, dass bankgeheimnis lösen lassen. aber auch nur für gerichtliche zwecke - geh zum filialeiter und erzähl im das. wenn das alles nix nützt- wechsle die bank, dann kann dein vater nix mehr machen-

  • 0
    Antwort von moonilein moonilein

    Das ist ja nicht akzeptabel.Beschwere Dich.

  • 0
    Antwort von Lolleluna Lolleluna

    Geh Trabbel machen.Denn das geht gar nicht.

  • 0
    Antwort von RamsesII RamsesII

    Das darf sie nicht weil Du volljährig bist.

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