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Bankgebühren für Lastschriftrückgabe?

Frage von axelku axelku

Hallo,mei Sohn ich jetzt 18 geworden und sich sein erstes Bankkonto eröffnet.Nun ist sein Lehrlingslohn zu spät auf das Konto gekommen und eBay wollte 5€ abbuchen,da das Konto ab nicht gedeckt war,ging die Lastschrift zurück und die Bank belastete 10€ für die Lastrückschrift.Ich find das ein wenig heftig dafür 10€ zu nehmen.Wenn man im Internet nachschaut liest man viele verschiedene Sachen was eine Bank nehmen und nicht nehmen darf und daher wollte ich von jemand der sich auskennt wissen,od das rech´tens ist? Danke und Gruss

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Antworten (5)

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    Antwort von Banana23 Banana23

    Die Bank des Zahlungspflichtigen hat einen gesetzlichen Anspruch von 3€ an die 1. Inkassostelle( Bank von Ebayy) bei Nichteinlösung einer Lastschrift. Die 1. Inkassostelle dann Ebayy auch 10€ in Rechnung stellen, sodass Ebayy euch 13€ als Gebühren in Rechnung stellt.

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    Antwort von assimueller assimueller

    Das dürfen die. Aber mal ne Frage, zahlt er Kontoführungsgebühren? Viele Banken erheben bei Schülern usw. keinerlei Gebühren, wobei auch Berufsschüler dazu gehören. Ich würde mal mit der Bank reden, die haben immer die Möglichkeit einer Kulanzregelung. Das geschieht aber meistens nur dann, wenn die sehen, der Kunde ist verärgert. Verärgerte Kunden wechseln in absehbarer Zeit die Bank und das möchten die sicherlich nicht

    Kommentar von FreeQ1580 FreeQ1580FreeQ1580

    Seh ich anders. Wäre die Bank interessiert an der Kontoverbindung, hätte diese die Lastschrift von 5€ sicherlich eingelöst.

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    Antwort von marilda marilda

    Jeder Bank hat ihre Richtlinien... Dein Sohn bekommt sein Lehrlingslohn und muß dafür gleich viel "Lehrgeld" bezahlen... tut mir leid für ihm.

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    Antwort von janini janini

    ich weiß nicht wie hoch die bankgebühren bei euch sind. bei mir waren es 8€ die abgezogen wurden. leider dürfen die das. meine kundenberaterin hat mir angeboten,das sie die rückbuchung zurückhält wenn mein geld nicht pünktlich da ist,ich muß dann nur bescheid sagen.vielleicht kann dein sohn es auch so regeln.

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    Antwort von shino333 shino333

    Ja das ist rechtens... dein Sohn hat bei Ebay folgende Vereinbarung zugestimmt (ungefährer Wortlaut): Sie haben dafür zu sorgen das ihr Konto bei Abbuchung ausreichend gedeckt ist. Daher keine Chance^^

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