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Bankfehler zu meinen Gunsten.....

Frage von ladyliebchen ladyliebchen

Meine Bank hatte mir am Freitag versehentlich mein Geld 3 mal überwiesen, sodass ich einen schönen Betrag auf meinem Konto hatte. Da dies bei allen Kunden der Bank ebenso passiert ist, haben die das am nächsten Tag schon wieder runtergebucht, aber in dieser Zeit konnte ich keinen Kontoauszug ziehen. Nun meine Frage, was wäre, wenn ich das Geld komplett abgehoben und die Bank gewechselt hätte? Gibt es nicht ein Gesetz für sowas?

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Antworten (6)

  • 5
    Antwort von Minimilk Minimilk

    Du hättest das Geld der Bank auf jeden Fall zurück zahlen müssen, weil es nicht Deins ist und Du darüber auch nicht verfügen dürftest. Solche Fehler passieren in den seltesten Fällen aber es kann halt mal passieren.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    richtig !

  • 3
    Antwort von Rowal Rowal

    Doch. Es gibt einen speziellen § im BGB, der besagt, dass eine Sache wieder herausgegeben werden muss von der die man zufällig und ohne Rechtsgrund Besitz erlangt. Und dies trifft hier zu.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    § 812 BGB:

    Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG007502377

    Kommentar von Rowal RowalRowal

    Ich habe den § herausgesucht: Es ist § 812 BGB Absatz 1:

    (1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

    Kommentar von Rowal RowalRowal

    Ok, ich habe den Kommentar von PatrickLassan zu spät gesehen. Er war schneller! Vielen Dank!

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Dann hätest du das Geld zurückgeben müssen. Es war niemals deins.

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    Antwort von Schmupel Schmupel

    Wenn du weißt das es nicht dein Geld ist und du es trotzdem andich nimmst, ist es Diebstahl. Da gibt es keine Ausnahmen von wegen: war ja deren Fehler.

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    Antwort von FaithLehane FaithLehane

    hättest du zurück zahlen müssen. Aber das gesetz dazu kenn ich nicht.

    Aber Beispiele gibts:

    • Harz 4 Familie wird zuviel überwiesen. Sie geben natürlich alles aus. Bank sagt zurück zahlen. Die sind heut verschuldet lol

    • Unter 18 darf man nicht beim Abheben unter 0€ Mise kommen. Die Sperre war entfallen. Alle hebten sich bis weit in den minus betrag Geld ab. Ebenfalls mssten die Kinder das bereits ausgegebene geld zurück zahlen.

    Und ob du die Bank gewechselt hast macht keinen Unterschied.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Alle hebten sich bis weit in den minus betrag Geld ab

    'Hebten' gibt's nicht. Heben wird in dieser Form zu 'hoben'.

    Kommentar von FaithLehane FaithLehaneFaithLehane

    ja meine schlechte Grammatik :D Ich bin so peinlich lol

    Danke

    Kommentar von FaithLehane FaithLehaneFaithLehane

    ja meine schlechte Grammatik :D Ich bin so peinlich lol

    Danke

  • 1
    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    Nein wenn es offensichtlich ist das ein Fehler der Bank vorlag darst du das Geld nicht einfach aufbrauchen, es handelt sich ja sicherlich nicht um 20€ die man mal übersehen kann.

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